Dabei handelt es sich zum Einen um Schäden die von Dritten im öffentlichen Raum an den städtischen Verkehrsanlagen, sonstigen öffentlichen Flächen und deren Zubehör im Eigentum der Stadt verursacht werden sowie zum Anderen um Schäden bei Dritten die durch den Zustand der städtischen Verkehrsanlagen und deren Zubehör und sonstigen Anlagen der Stadt bzw. bei der Durchführung von städtischen Arbeiten im öffentlichen Raum verursacht werden.
Zur Verbesserung des Hebammenwesens in der Kurpfalz lässt Kurfürst Karl Theodor (1724-1799) 1766 ein Entbindungshaus im heutigen Quadrat N 6 einrichten. Ledigen Schwangeren droht eine Gefängnisstrafe, nur im so genannten Accouchement können sie straffrei entbinden, wenn sie bereit sind, ihren Körper für die praktische Ausbildung der weiblichen und männlichen Geburtshelfer zur Verfügung zu stellen.
Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Denkmalschutzgesetz Bad.-Württ.). Ein Objekt (z.B. Bauwerk, Skulptur, Gartenanlage), das unter Denkmalschutz steht, ist demzufolge kraft Gesetzes geschützt. Das Landesamt für Denkmalpflege erfasst die Kulturdenkmale in einer Liste und benachrichtigt die Eigentümer.
Eingriffe in die Bausubstanz oder Veränderungen am Erscheinungsbild sind baurechtlich bzw. denkmalrechtlich genehmigungspflichtig (§ 8 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Bad.-Württ.).
Die Stadt Mannheim als Untere Denkmalschutzbehörde, vertreten durch den FB Baurecht.Bauverwaltung.Denkmalschutz beteiligt im Verfahren das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe, als Fachbehörde und erarbeitet eine gemeinsame Stellungnahme.
Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Denkmalschutzgesetz Bad.-Württ.).
Ein Objekt (z.B. Bauwerk, Skulptur, Gartenanlage), das unter Denkmalschutz steht, ist demzufolge kraft Gesetzes geschützt. Das Landesamt für Denkmalpflege erfasst die Kulturdenkmale in einer Liste und benachrichtigt die Eigentümer.
Bei einem Gebäude, das nach Landesrecht ein Kulturdenkmal ist und der Einkunftserzielung dient, kann der Eigentümer für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten absetzen. Bei selbst genutzten Gebäuden können Aufwendungen an diesem Denkmal 10 Jahre in Höhe von jährlich 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden.
Die städtische Wohnungsbautochter GBG hat im Stadtteil Schönau einen Bestand von 1.167 Wohnungen. Ein Teil der Bebauung wurde in den Jahren zwischen 1939 und 1941 im Zuge eines Wohnungsbauprogramms hergestellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, zwischen 1952
und 1960, begann die systematische Bebauung im Rahmen jährlicher Bauprogramme.