Lebensqualität ist abhängig von vielen Faktoren. Einer davon ist unzweifelhaft die Mobilität und Selbständigkeit in der eigenen Wohnung. Dies setzt ein Mindestmaß an baulicher Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut voraus. Barrierefreie-/arme Wohnungen sind daher so zu konzipieren, dass sie von jungen und alten Menschen ohne und mit körperlichen Einschränkungen (ggf. auch mit Rollstuhl) gleichermaßen genutzt werden können.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Thema „Wohnen“ u.a. mit einem bedarfsorientierten Förderangebot im Rahmen des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden-Württemberg". Hier werden die Fördermittel zum Abruf bereitgestellt. Die Förderkonditionen und aus der Förderung erwachsende Verpflichtung des geförderten Objekts werden im Förderprogramm für das jeweilige Kalenderjahr geregelt.
Die L-Bank (Landeskreditbank) übernimmt im Auftrag des zuständigen Ministeriums u.a. auch die Durchführung und Abwicklung des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden Württemberg".
Im Quadrat C 7, in der Mannheimer Oberstadt zwischen Universität, Reiß-Museum und Zeughaus hatte die Stadt Mannheim Grundstücke für Baugemeinschaften angeboten. Die zentrale Lage nahe den Planken, schnell am Hauptbahnhof und nicht weit vom Rhein macht diese Quadrat besonders interessant.
Das Areal, das ursprünglich städtisch genutzt wurde, wurde durch mehrere Workshops und einem Architektenwettbewerb, vorbereitet. Kaupp und Frank Architekten, die diesen Wettbewerb gewinnen konnten, erarbeiteten die konkrete Rahmenplanung.