Mit dem Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN- KOMPETENZ STÄRKEN" förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2011 bis 2014 gemeinschaftliches Engagement für Demokratie und Toleranz auf lokaler Ebene. Städte und Landkreise waren aufgefordert, auf der Grundlage der lokalen Situation ein Handlungskonzept zu entwickeln, in dessen Rahmen Aktivitäten und Maßnahmen von der Bürgerschaft und ihren Vereinen und Institutionen initiiert und umgesetzt werden konnten, die in ihrem Zusammenhang die demokratische Kultur und das Zusammenleben in Vielfalt vor Ort stärken.
Der wohl bekannteste Flohmarkt in Mannheim ist der „Mannheimer Krempelmarkt”. Er findet immer auf dem Neuen Messplatz statt. Vor Ort gibt es genügend Parkplätze, die Anreise mit Bus und Bahn ist ebenfalls möglich!
Detaillierte Informationen über Anfahrt, Marktregeln, Preise und Reservierungen sowie die aktuellen Termine finden Sie unter www.mannheimerkrempelmarkt.de
Wenn Betriebsanlagen für Straßenbahnen neu gebaut oder umgebaut werden sollen (zum Beispiel Gleise und Haltestellen), ist vorab ein Planfeststellungsverfahren nötig – ein gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheidet über die Planfeststellung bei Betriebsanlagen für Straßenbahnen im Stadtgebiet Mannheim.
Bevor der Vorhabensträger, z.B. die RNV, die Planfeststellung beim Regierungspräsidium beantragt, führt die Stadt Mannheim als Anhörungsbehörde ein sogenanntes Scoping-Verfahren durch. Das Scoping-Verfahren ist nach § 15 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgeschrieben. Es dient dazu, festzustellen, welche Umwelt-Auswirkungen das geplante Bauvorhaben hat. Dazu nehmen die betroffenen Umweltbehörden sowie örtliche Naturschutzverbände wie BUND und NABU zu dem geplanten Bauvorhaben Stellung.