Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung ist Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten aus allen Rechtsbereichen. Die Abteilung Bußgeldbehörde bearbeitet die Ordnungswidrigkeiten.
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Gewerbliche Arbeitsprozesse, bei denen auf Dauer mit Emissionen zu rechnen ist, und Anlagen, von denen ein Gefahrenpotential ausgeht, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.