Mehrweg-Pflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen
Ab 1. Januar 2023 kommt die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 Verpackungsgesetz
Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht konkret?
Alle Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen müssen auch in Mehrwegbehältnissen angeboten werden und das nicht zu einem schlechteren Preis oder zu schlechteren Bedingungen als in Einwegverpackungen.
Auch vorab abgefüllte Lebensmittel in der Selbstbedientheke müssen in einer Mehrwegalternative angeboten werden.
Plastik begleitet unseren Alltag und ist in vielen Bereichen, etwa im Haushalt, nicht mehr wegzudenken. Als Einwegprodukt ist Plastik jedoch eine hohe Belastung fürs Klima, für die Umwelt, die Tiere und unsere Lebensqualität. Deswegen müssen wir umdenken und unsere Einstellung zu Plastik ändern. Wie wichtig unser Handeln jetzt ist, zeigen wir Ihnen in diesem Video.
Um das globale Problem der steigenden Verschmutzung durch Einwegplastik lokal anzupacken, hat die Stadt Mannheim eine Plastikstrategie entwickelt, Wenn auch Sie Teil dieser Strategie werden wollen und Plastik reduzieren wollen, dann fangen Sie jetzt an. Es ist leichter als Sie denken.
Mannheimer Schulen können auf ein dichtes Netz an außerschulischen Bildungspartnern vor Ort zurückgreifen. In Anlehnung an die Leitperspektiven der Bildungspläne können passende Partner für Projekttage oder AGs gefunden werden.
Pressemitteilung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, 25.11.2022
Wir begrüßen die breite Forderung nach einer einzelfallunabhängigen und bundeseinheitlichen Frauenhaus-Finanzierung und erwarten eine entsprechende Reaktion der Bundesregierung.
Neben dem von bff und Paritätischem Gesamtverband veröffentlichten „Eckpunktepapier zur Finanzierung der Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern“ hat nun auch der Deutsche Verein Empfehlungen zur finanziellen „Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder“ veröffentlicht. Darin wird deutlich, was die Autonomen Frauenhäuser aufgrund ihrer jahrzehntelangen praktischen Erfahrung seit Jahren fordern:
Der Gesetzgeber ist zum Handeln aufgefordert, um seinen internationalen Verpflichtungen u.a. durch die Istanbul Konvention nachzukommen
Eine Frauenhaus-Finanzierung auf Grundlage von Sozialleistungsgesetzen führt für spezifische gewaltbetroffene Frauengruppen zu Zugangshürden und verhindert deren Aufnahme in ein Frauenhaus
Nur durch eine grundsätzlich infrastruktursichere Förderung von Frauenhäusern kann die notwendige Anonymität der im Frauenhaus Schutzsuchenden Frauen und ihrer Kinder gewährleistet werden
Keine der bisher kursierenden gesetzlichen Regelungsorte sind für eine Frauenhaus-Finanzierung geeignet, daher braucht es eine Regelung auf Bundesebene außerhalb der Sozialgesetzbücher
Es dürfen keine Eigenmittel der Frauenhäuser zur Finanzierung der Hilfestrukturen herangezogen werden
Wir erwarten, dass der Runde Tisch aus Bund, Ländern und Kommunen in dieser Legislaturperiode auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins konkrete Ergebnisse ausarbeitet.
Es gilt nach wie vor: Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Daher braucht es jetzt endlich den politischen Willen, Frauenhäuser bedarfsgerecht und losgelöst vom Einzelfall zu finanzieren.
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