Mannheim ist Vorbild für die internationale Zusammenarbeit von Städten. Kommunale Entwicklungspolitik und verantwortungsvoller Konsum tragen zu globaler Gerechtigkeit und einer nachhaltigen internationalen Politik bei.
Für Behälterstandplätze, die nicht satzungskonform sind, das heißt mehr als 15 Meter vom Straßenrand entfernt liegen, Treppen oder Rampen beinhalten, wird ab 1. Juli ein Erschwerniszuschlag erhoben. Diese zusätzliche Servicegebühr wird dann fällig, wenn die Mitarbeitenden des Stadtraumservice Mannheim unter zusätzlichem Zeitaufwand, die Behälter vom Standplatz holen und wieder zurückstellen. Der Stadtraumservice Mannheim bietet eine Standplatzberatung an, um diese Erschwernisse zu vermeiden. Alternativ kann auch ein Hausmeisterservice mit der Bereitstellung der Tonnen beauftragt werden.
Die Stadt Mannheim erhebt für die Leerung bestimmter Behälterstandplätze einen Zuschlag. Was bedeutet das? Laut Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim haben die Anschlusspflichtigen, das sind die Eigentümer*innen und Grundstücksberechtigten, für geeignete Behälterstandplätze zu sorgen. Sie müssen in möglichst kurzer Entfernung zum Fahrbahnrand liegen sowie frei zugänglich und ebenerdig erreichbar sein. Entsprechen die Standplätze nicht den festgelegten Anforderungen kann die Stadt verlangen, dass die Abfallbehälter am Entleerungstag entweder von den Nutzern oder einem beauftragten Hausmeisterdienst bereitgestellt und unverzüglich zurückgebracht werden. Sollen die Abfallbehälter jedoch weiterhin von den städtischen Mitarbeitenden von diesen erschwerten Standplätzen geholt werden, wird dafür ab 1. Juli 2021 ein Servicezuschlag pro Behälter erhoben.