Brunnen

Wer einen Grundwasserbrunnen errichten will, muss zunächst eine wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchführen. Eine Ausnahme bilden Brunnen, die für die Gartenbewässerung bestimmt sind. Hier muss lediglich die Niederbringung der Bohrung wasserrechtlich genehmigt werden.

Hier finden Sie unsere wichtigsten Formulare und Merkblätter für Wasserrechtsverfahren.

Zur Bestimmung der Brunnentiefe benötigen Sie Kenntnisse über die Schwankungen des Grundwasserspiegels im Bereich des geplanten Brunnens. Maßgeblich ist dafür der niedrigste Grundwasserstand.