Tankanlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe
Tankanlagen, in denen wassergefährdende Stoffe wie Heizöl gelagert werden, müssen regelmäßig durch einen Sachverständigen einer anerkannten Organisation überwacht werden. Bei unterirdischen Anlagen im Wasserschutzgebiet ist die Überwachung alle 2,5 Jahre nötig, ansonsten alle fünf Jahre. Diese Überprüfungen sind erforderlich, um das Grundwasser zu schützen. Abgesehen von den regelmäßigen Prüfungen alle 2,5 bzw. alle fünf Jahre müssen Sie Ihre Anlagen auch in den folgenden Fällen überprüfen lassen:
- vor der ersten Inbetriebnahme
- bei einer Stilllegungen
- vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Stilllegung.
Sachverständige finden
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen führt eine bundesweite Liste mit anerkannten Sachvertändigen-Organisationen.
Rechtliche Grundlage
Ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit Ihrer Tankanlage sind in der "Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) geregelt. Bei einem Schadensfall können austretende wassergefährdende Stoffe (wie Heizöl, Diesel, Benzin usw.) sehr teuer kommen. Wenn gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden, kann Ihr Versicherungsschutz verloren gehen.