Anzeige nach 42. BImSchV

Verdunstungs-Kühlanlagen, Kühltürme, Nassabscheider

 

Wer eine Verdunstungs-Kühlanlage, einen Kühlturm oder einen Nassabscheider betreibt, muss unter www.kavka.bund.de eine entsprechende Anzeige machen bzw. der Informationspflicht nachkommen.

Das geht aus einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg hervor.