Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Gewerbliche Arbeitsprozesse, bei denen auf Dauer mit Emissionen zu rechnen ist, und Anlagen, von denen ein Gefahrenpotential ausgeht, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Abhängig von der Leistungsgrenze der Anlage oder deren Größe ist ein förmliches oder vereinfachtes Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Anlage erforderlich. Der zeitliche Ablauf des Genehmigungsverfahrens und auch die notwendigen Inhalte des Antrags und des späteren Genehmigungsbescheides sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den hierzu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften festgelegt.
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist der Fachbereich Klima, Natur, Umwelt als Untere Immissionsschutzbehörde oder, bei sehr großen Anlagen (z. B. das Großkraftwerk, die Müllverbrennungsanlage), das Regierungspräsidium in Karlsruhe. Diese beiden Behörden überwachen auch, ob die im Genehmigungsbescheid festgeschriebenen Umweltauflagen eingehalten werden.