Flächennutzungsplanung
Träger der Flächennutzungsplanung ist der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, ein Zusammenschluss von 18 Städten und Gemeinden im baden-württembergischen Kerngebiet der Metropolregion Rhein-Neckar.
Aktueller Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan besteht aus dem 2006 beschlossenen Planwerk für das gesamte Verbandsgebiet, der 2020 abgeschlossenen Gesamtfortschreibung sowie einer Reihe von punktuellen Änderungen.
Im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan ist der derzeitig gültige Stand des FNP einsehbar.
Teilflächennutzungsplan Windenergie
Hierzu gehört die 2012 beschlossenen Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans "Windenergie". Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Standtortsteuerung von Windenergieanlagen haben sich seitdem geändert. Das Verfahren für den Teilflächennutzungsplan Windenergie wird daher derzeit nicht fortgeführt. Die Träger der Regionalplanung haben in Baden-Württemberg die Steuerung von Windenergiestandorten im Rahmen des Teilregionalplans Windenergie übernommen.
Zu Vorhaben mit Bezug zu Windenergie gibt die Immisionsschutzbehörde Mannheim auskunft.
Hintergrund
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das zentrale Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung einer Kommune (u. a § 2 und § 5 BauGB). Er stellt die künftige Bodennutzung, insbesondere auch die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungs- und Planungsziele in den Grundzügen dar. Hierzu gehören z.B. Bereiche, in denen zukünftig Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen entstehen könnten. Die möglichen Bodennutzungen sind das Ergebnis einer detaillierten Prüfung städtebaulicher und umweltbezogener Kriterien.
Die im FNP dargesstellten Bauflächen können durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets rechtsverbindlich festgesetzt werden. Damit bildet der Flächennutzungsplan zusammen mit den Bebauungsplänen die kommunale Bauleitplanung.
Aufgabe des Nachbarschaftsverbandes ist es, eine zukunftsfähige Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur sicherzustellen und dabei auf einen Interessenausgleich seiner Mitglieder hinzuwirken. Neben der rechtsförmlichen Steuerung durch die Flächennutzungsplanung steht zudem die Aufgabe, bei interkommunalen und raumbedeutsamen Themen als Impulsgeber und Moderator zu fungieren.