Regionalplan

Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) ist Träger der grenzüberschreitenden Regionalplanung und Raumordnung in der Metropolregion Rhein-Neckar. Er stellt den Einheitlichen Regionalplan (ERP) auf, schreibt diesen fort und arbeitet an dessen Verwirklichung mit.

Zielsetzung der Regionalplanung in der Metropolregion ist die Einhaltung der hohen Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum und die weiteren Steigerung ihrer Entwicklungschancen. Leitziel hierfür ist eine nachhaltige, d. h. ökologisch tragfähige, sozial gerechte und ökonomisch effiziente Entwicklung der Region.

 

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

Der seit Dezember 2014 rechtsverbindliche Einheitliche Regionalplan bildet nicht nur den verbindlichen regionalplanerischen Rahmen, sondern versteht sich auch als zentrales Steuerungsinstrumentarium für die Weiterentwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar.

Nach dem Baugesetzbuch sind die Bauleitläne den Zielen der Raumordnung anzupassen (§1, 4 BauGB). Dies bedeutet, dass bei der Erstellung oder Fortschreibung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zu beachten sind.

Seit 2014 fanden mehrere Teilfortschreibungen des Einheitlichen Regionalplans statt.

Der Planungshorizont für die Wohnbauflächenbedarfsprognose im Einheitlichen Regionalplan endete im Jahr 2020. Deshalb führte die Verbandsverwaltung von 2021 bis 2023 die 1. Änderung des ERP im Plankapitel 1.4 "Wohnbauflächen" durch, um die wohnbauliche Entwicklung auch über 2020 hinaus zu steuern.

Um den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, wurde von 2021 bis 20223 auch die Veränderung des Kapitels 1.5 "Gewerbliche Bauflächen" des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt.

Zur Fortschreibung beider Plankapitel hat die Stadt Mannheim mehrere durch den Gemeinderat beschlossene Stellungnahmen abgegeben (siehe auch Beschlussvorlagen V351/2021 und V223/2023).

Die Verbandsversammlung des Verbands Rhein-Neckar hat anschließend im Dezember 2023 den Satzungsbeschluss für die erste Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar für beide Plankapitel gefasst und die Planunterlagen zur Genehmigung bei der Obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde von Baden-Württemberg eingereicht.

 

Teilregionalplan Windenergie und Teilplan Freiflächen-Photovoltaik

Aktuell erfolgt die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und die Erstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik. Die 1. Offenlage der Entwürfe führte der VRRN vom 05. März bis 29. April 2024 durch.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Stadt Mannheim zu den beiden Planungen vom Gemeinderat beschlossene Stellungnahmen abgegeben (siehe auch Beschlussvorlage V144/2024).

Der VRRN wird die eingegangenen Stellungnahmen bis zum Herbst/Winter 2024 sichten und abwägen. Anschließend wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 eine 2. Offenlage der überarbeiteten Planentwürfe stattfinden. Die Satzungsbeschlüsse für beide Teilregionalpläne sollen bis spätestens 30.09.2025 gefasst werden.