Struktur

Unabhängiges Fachgremium mit eigener Geschäftsordnung

Der Migrationsbeirat ist als eigenständiges sachkundiges Gremium in der Geschäftsordnung des Gemeinderates verankert (§20a Beteiligung des Migrationsbeirates) und in seiner thematischen und politischen Arbeit unabhängig. Seine zwanzig Mitglieder werden vom Gemeinderat offiziell für die Dauer von fünf Jahren in ihr Amt berufen und üben dieses ehrenamtlich aus. Der Beirat ist geschlechterparitätisch besetzt und hinsichtlich der kulturellen, religiösen und ethnischen Zugehörigkeiten seiner Mitglieder sowie deren fachlicher Expertise divers aufgestellt. Er verfügt über eine eigene Geschäftsordnung und wählt eine*n Vorsitzende*n aus seiner Mitte sowie einen erweiterten Vorstand aus drei gleichberechtigten Stellvertreter*innen, die den Beirat gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gemeinderat und dessen Ausschüssen vertreten. Der Beirat entsendet Vertreter*innen als sachkundige Einwohner*innen in den Gemeinderat und dessen Fachausschüsse, wo sie Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht, jedoch kein Beschlussrecht besitzen.

Geschäftsstelle als zentrale Ansprechperson

Hauptamtlich unterstützt wird der Migrationsbeirat durch seine Geschäftsstelle, die organisatorisch im Fachbereich Demokratie und Strategie beim Beauftragten für Integration und Migration angebunden ist. Die Geschäftsstelle berät die Beirät*innen in kommunalpolitischen Belangen, organisiert die öffentliche und nichtöffentliche Gremienarbeit und koordiniert die Kommunikation mit den Fraktionen des Gemeinderates und den Dienststellen der Verwaltung. Sie ist zentrale Ansprechperson für Gemeinderat, Verwaltung und Öffentlichkeit in allen den Migrationsbeirat betreffenden Fragen.