Berufungsverfahren
Stärkung der Rolle als sachverständiges Beratungsgremium
Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit dem bisherigen Wahlverfahren (Details siehe V574/2008 Zukunft des Migrationsbeirates und V488/2009 Neukonstituierung des Migrationsbeirates) wird der Migrationsbeirat seit dem Jahr 2010 nicht mehr gewählt, sondern vom Gemeinderat als Fachgremium für eine Dauer von fünf Jahren in sein Amt berufen. Aus allen Bewerber*innen wählt eine Kommission hierzu vorab 20 Personen anhand ihrer fachlichen Expertise in einem mehrstufigen Berufungsverfahren aus. Die öffentliche Ausschreibung und das Verfahren werden vom Beauftragten für Integration und Migration und der Geschäftsstelle des Migrationsbeirates durchgeführt:
Bewerbung und Voraussetzungen
Für den Migrationsbeirat bewerben können sich alle Mannheimer*innen mit Migrationsbiografie*, die Interesse daran haben, die kommunale Integrationspolitik aktiv mitzugestalten. Formal müssen folgende Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sein:
- Erstwohnsitz in Mannheim seit mindestens drei Monaten zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist,
- Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist,
- Migrationsbiografie (d. h. man selbst oder mindestens ein Elternteil ist aus dem Ausland zugewandert)
- ein unbefristeter Aufenthaltstitel oder eine EU-Staatangehörigkeit oder die deutsche Staatsangehörigkeit,
- gute, für dieses politische Ehrenamt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Außerdem werden eine wertschätzende Einstellung gegenüber dem respektvollen Zusammenleben in Vielfalt in Mannheim und die Bereitschaft und Zeit vorausgesetzt, sich tatkräftig und verlässlich für die Dauer der fünfjährigen Mandatszeit zu engagieren. In einem Bewerbungsformular können zudem Angaben zur persönlichen Motivation, der fachlichen Expertise in verschiedenen, kommunalpolitisch relevanten Themengebieten (z. B. Bildung, Soziales, Gesundheit, Antidiskriminierungsarbeit, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Kultur, Stadtentwicklung, Umwelt u. a.) und zu möglichen Vorerfahrungen im Bereich des Ehrenamts sowie der Gremien- und Vereinsarbeit gemacht werden.
Berufungskommission
Die Auswahl der 20 Personen, die dem Gemeinderat zur Berufung in den Migrationsbeirat vorgeschlagen werden, übernimmt eine hierfür eigens einberufene Berufungskommission. Diese setzt sich wie folgt zusammen: 1 Vertreter*in je gemeinderätlicher Fraktion und ebenso viele Vertreter*innen des MigrationsFORUMs sowie des amtierenden Migrationsbeirates (die sich nicht erneut um das Amt bewerben). Sind im Gemeinderat beispielsweise vier Fraktionen vertreten, so besteht die Berufungskommission aus 12 Personen und setzt sich zusammen aus vier Stadträt*innen, vier Vertreter*innen des MigrationsFORUMs sowie vier Vertreter*innen des amtierenden Migrationsbeirates.
Auswahlverfahren
Ihre Auswahl trifft die Berufungskommission zum einen auf Grundlage der vorliegenden Bewerbungsbögen. Zusätzlich bietet ein Diskussionsabend, zu dem alle interessierten Bewerber*innen eingeladen werden, den Kommissionsmitgliedern die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen:
Im Format eines World-Cafés sind alle Bewerber*innen eingeladen, sich untereinander an verschiedenen Tischen zu integrationspolitischen Themen mit kommunalem Bezug auszutauschen. Auf diese Weise erhalten sie die Gelegenheit, sich der Berufungskommission auch persönlich mit ihren fachlichen und kommunikativen Kompetenzen vorzustellen und ihre individuelle Motivation im Hinblick auf die Beiratsarbeit zu verdeutlichen.
Bei ihrer anschließenden Auswahl hat die Berufungskommission dafür Sorge zu tragen, dass der zu konstituierende Migrationsbeirat die kommunalpolitisch relevanten Themen mit seiner fachlichen Expertise möglichst breit abdeckt, geschlechterparitätisch besetzt ist und die Vielfalt der Mannheimer Bevölkerung hinsichtlich kultureller, religiöser und ethnischer Zugehörigkeiten bestmöglich widerspiegelt.
Zeitlicher Rahmen
Das Berufungsverfahren findet alle fünf Jahre im dem Jahr statt, in dem auch der Mannheimer Gemeinderat neu gewählt wird. Der Bewerbungszeitraum liegt normalerweise im ersten Halbjahr des Jahres. Nach der Konstituierung des neu gewählten Gemeinderates im Frühsommer benennen Fraktionen, MigrationsFORUM und amtierender Migrationsbeirat ihre Vertreter*innen für die Berufungskommission. Diese trifft ihre Auswahl im Anschluss an einen Diskussionsabend, der gewöhnlich im September stattfindet, und schlägt diese dem Gemeinderat zur Berufung vor (der Vorschlag enthält außerdem eine Liste mit 20 weiteren Personen, die ggf. in den Migrationsbeirat nachrücken, falls ein Mitglied im Laufe der Amtsperiode ausscheiden sollte). Mit der offiziellen Berufung des neuen Migrationsbeirates, mit der in der Regel im November/Dezember zu rechnen ist, endet die fünfjährige Amtszeit des bisherigen Beirates.