Briefwahl
Die Frist für die Beantragung von Briefwahl in Regelfällen ist abgelaufen
Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann noch am Samstag vor der Wahl bis 12 Uhr und am Wahltag bis 15 Uhr ein Briefwahlantrag gestellt werden. Hier sollten aber die Voraussetzungen vorher mit dem Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 abgeklärt werden. Wer Unterlagen für andere Wahlberechtigte – auch enge Angehörige – abholen möchte, benötigt zusätzlich eine Abholvollmacht. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung schon vorgedruckt.
Rücksendung der Wahlbriefe
Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost bis am Wahltag, 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig! Die Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit Ihrem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen können Sie aber auch in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.
Briefwahlunterlagen beantragt aber noch nicht erhalten?
Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten oder verloren hat, sollte sich jetzt schnell beim Wahlbüro melden! Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag vor der Wahl, 12 Uhr. Wer dies nicht macht und die beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.