Europawahl: Wahlsystem und Sitzverteilung
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Es gibt kein einheitliches Verfahren für die Wahl des Europäischen Parlaments in Europa. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).
Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen mitgliedschaflich organisierten Vereinigungen eingereicht werden. Gewählt werden Listen für einzelne Bundesländer oder gemeinsame Listen für alle Länder.
Die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in einer reinen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Deutschland hat 96 Sitze im Europäischen Parlament, deren Verteilung wie auch bei der Bundestagswahl nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers erfolgt: Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der gesamten für ihn abgegebenen Stimmen durch einen Divisor ergeben. Dieser Divisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt die 96 zu verteilenden Sitze exakt verteilt werden.