Vereinsförderung

Die vielfältigen und zahlreichen Vereine und Interessensgemeinschaften im Stadtgebiet bereichern das Stadtteilleben und sind elementarer Bestandteil unserer lebenswerten Stadtkultur sowie wichtige zivilgesellschaftliche Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei fördern Vereine und Interessensgemeinschaften Integration, tragen zum Zusammenhalt bei, ermöglichen die Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und übernehmen eine wichtige kulturelle Funktion. Vereine sind Teil der demokratischen Gesellschaft und ein Lernort demokratischer Verhaltensweisen. Zur Unterstützung der Mannheimer Vereine bietet die Stadt Mannheim vielfältige monetäre Förderungen und Sachleistungen an. Als neue finanzielle Unterstützung können Vereine und Interessensgemeinschaften bei der Ausrichtung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum Gelder aus dem 2024 etablierten Vereinsfonds beantragen. Zu den Voraussetzungen und der Beantragung entnehmen Sie die Informationen weiter unten. 

Zur weiteren Unterstützung der Mannheimer Vereine und Interessensgemeinschaften wird baldmöglichst die neue Stelle einer/s Beauftragten für Vereine besetzt, die als zentrale Anlaufstelle mit verlässlichen Ansprechzeiten Anliegen aufnimmt und eine Beratungs- und Mittlerfunktion zwischen Vereinen, Verwaltung, Dienstleistern und Öffentlichkeit bietet.

Förderung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Was ist das Ziel der Förderung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum?

Mit dem neu etablierten Vereinsfonds unterstützt die Stadt die Vereine und Interessengemeinschaften bei der Ausrichtung von Festen als Begegnungs- und identitätsstiftende Veranstaltungen und damit dem Aufrechterhalten von traditionellem Brauchtum in der Stadt bzw. den Stadtteilen. Dabei dienen insbesondere traditionelle Veranstaltungen wie Kerwen/Stadtteilfeste als regelmäßige Begegnungsmöglichkeiten für die Menschen in Mannheim, wirken identitätsstiftend und fördern so das lokale Zusammenleben.

Können nur Mannheimer Vereine/Interessensgemeinschaften finanzielle Unterstützung aus dem Vereinsfonds beantragen?

Ja, die beantragenden Vereine und Interessengemeinschaften müssen ihren Sitz in Mannheim haben.

Wer kann die Zuwendungen beantragen?

Zuwendungen können nur durch den Veranstalter beantragt werden.
Handelt es sich bei dem Antragstellendem um eine Interessengemeinschaft oder einen nicht eingetragenen Verein, tritt eine volljährige Person aus diesem Kreis gegenüber der Stadt Mannheim als Antragsteller, Veranstalter und Zuwendungsempfänger auf.

Welche Mannheimer Vereine/Interessensgemeinschaften können Zuwendungen erhalten?

Zuwendungsempfänger*innen sind Vereine und sonstige Interessengemeinschaften, die sich nach ihrer Vereinssatzung, ihrem Gründungsdokument/Vertrag oder ihrem Selbstverständnis dauerhaft kulturellen, gesellschafts-, stadtteilfördernden oder integrativen Aufgaben widmen. Dazu zählen insbesondere Musik- und Gesangsvereine, Geschichts- und Heimatvereine, Karnevalsvereine, Kerwe-, Bürger- und Stadtteilvereine sowie entsprechende Interessengemeinschaften.

Kann mein Verein/Interessensgemeinschaft eine Zuwendung für eine Veranstaltung auf einem privaten Vereinsgelände beantragen?

Nein, gefördert werden können nur stadtteilbezogene Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden.

Welche Zuwendungsvoraussetzungen bestehen?

-    Es handelt sich um eine öffentliche, stadtteilbezogene Veranstaltung im öffentlichen Raum.

-    Die Veranstaltung findet üblicherweise regelmäßig statt und

  • dient der Brauchtumspflege,
  • dient der Identitätsstiftung im Stadtbezirk/Stadtteil oder
  • bietet eine Begegnungsmöglichkeit und dient damit der Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders.

-    Die Veranstaltung hat noch nicht begonnen.
-    Die Veranstaltung wird nicht bereits durch eine andere Zuwendung der Stadt Mannheim gefördert.

Was sind Ausschlusskriterien für eine Zuwendung?

Nicht gefördert werden Veranstaltungen, die ausschließlich beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder sportlich-kompetitiven Zwecken (z.B. Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum) dienen sollen oder außerhalb des Stadtgebietes stattfinden.
Erstmalig stattfindende Veranstaltungen sind nur dann förderfähig, sofern die Voraussetzungen erfüllt, die Organisationsstrukturen verstetigt sind (z.B. regelmäßige Durchführung durch bestehenden Verein/Interessengemeinschaft gewährleistet) und die Konzeption bei erfolgreicher Durchführung eine regelmäßige Fortsetzung vorsieht.

Wie hoch ist die maximale Zuwendung?

Die maximale Fördersumme pro Zuwendungsempfänger*in beträgt 10.000 EUR pro Jahr (unabhängig von der Anzahl der von der*dem Zuwendungsempfänger*in durchgeführten und bezuschussten Veranstaltungen). Diese maximale Fördersumme ist abhängig davon, ob durch die eingegangenen Interessensbekundungen für alle förderfähigen Veranstaltungen innerhalb eines Jahres die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten und dadurch eine anteilige Reduzierung der Gesamtfördersumme für alle förderfähigen Veranstaltungen erforderlich ist.

Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?

Zuwendungsfähige Ausgaben sind Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung stehen und für die Veranstaltung zwingend notwendig sind, z.B.:

  • Mieten für Ausrüstung/Technik/Toiletten/Straßensperrungen/Sicherheitsdienste
  • Gebühren
  • Kosten für Verkehrskonzepte/ Sicherheitskonzepte
  • Kosten für Sanitätsdienste.

Personalkosten für hauptamtliche Personen und Investitionen sind nicht zuwendungsfähig.

Wann kann mein Verein/Interessensgemeinschaft die Zuwendung beantragen?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das bedeutet, dass zunächst jährlich im Voraus eine formlose Interessensbekundung zum Stichtag 30.09. durch den Verein/Interessensgemeinschaft für eine Zuwendung für eine geplante Veranstaltung erfolgt. Der vollständige Antrag ist bis 12 Wochen vor dem tatsächlichen Veranstaltungsbeginn zu stellen. Die Interessensbekundung für Veranstaltungen im Jahr 2024 muss bis zum 15.07.2024 erfolgen.

Wie kann mein Verein/Interessensgemeinschaft eine Interessensbekundung abgeben?

Das Verfahren ist formlos, eine E-Mail genügt. Angaben müssen sein: Veranstaltungsname und Programm, Höhe der zuwendungsfähigen Kosten (und Angaben zu den Planungsannahmen) sowie die erwarteten Einnahmen (insbesondere, ob eine institutionelle Förderung erfolgt und/oder sonstige Gelder, die von der Stadt Mannheim für diese Veranstaltung gewährt werden).
Hier kann man sich z.B. an den Vorjahresdaten orientieren.

Warum muss mein Verein/Interessensgemeinschaft im Vorjahr eine Interessensbekundung abgeben?

Die zum Stichtag 30.09. eingehenden Interessensbekundungen werden vom Fachbereich Demokratie und Strategie geprüft. Zum einen erfolgt die Prüfung, ob die Veranstaltung selbst förderfähig ist oder Ausschlussgründe bestehen. Weiterhin kann so geprüft werden, ob der Vereinsfonds für das Folgejahr „überzeichnet“ ist, also die Gesamtsumme aus den eingegangenen Interessensbekundungen die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel überschreitet. Über beide Punkte erhält der Verein/Interessensgemeinschaft im 4. Quartal des Vorjahres der geplanten Veranstaltung eine Rückmeldung und hat damit ausreichend Zeit, die Planungen einnahme- und ausgabeseitig anzupassen.

Was passiert nach der Interessensbekundung?

Sollte der Fonds nicht überzeichnet sein, wird den Teilnehmenden der Interessenbekundung mitgeteilt, ob die Veranstaltung als förderfähig erachtet wird und bei Förderfähigkeit, dass der entsprechende Betrag „reserviert“ ist. Hieraus ergibt sich kein Rechtsanspruch. Der konkrete Zuwendungsbetrag ergibt sich aus dem zu stellenden Antrag und der Antragsprüfung.

Übersteigt die Summe aller im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens gemeldeten förderfähigen Zuwendungsbedarfe die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel, erfolgt die Bewilligung der einzelnen Zuwendung anteilig. Die Vereine/Interessengemeinschaften werden nach Prüfung aller Interessensbekundungen frühzeitig über eine mögliche reduzierte Förderung informiert und haben so die Möglichkeit, die Planungen einnahme- und ausgabeseitig anzupassen.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen müssen schriftlich bis spätestens 12 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Digital eingereichte Unterlagen müssen eine handschriftliche Unterschrift vorweisen (z.B. eingescannter unterschriebener Antrag) und sich zusätzlich im Original beim Fachbereich Demokratie und Strategie einzureichen.

Für die Beantragung der Zuwendungen sind die Formulare „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ und „Beiblatt - Anlage zum Zuwendungsantrag“ zu verwenden, die hier zum Download zur Verfügung stehen oder beim Fachbereich Demokratie und Strategie angefragt werden können.

Wie/wann erfolgt die Bewilligung?

Anträge auf eine Zuwendung werden vom Fachbereich Demokratie und Strategie geprüft. Die Antragsprüfung erfolgt zeitnah (bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn).

Die Zuwendungen werden grds. durch den Fachbereich Demokratie und Strategie bewilligt. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt im Gesamtbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bewilligungsbescheids. Ggf. können Zuwendungen bereits vor Projektbeginn ausgezahlt werden, sofern der Bewilligungsbescheid rechtskräftig ist.

Wie erfolgt der Verwendungsnachweis?

Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushalts- und Wirtschaftsjahres dem Fachbereich Demokratie und Strategie der Stadt Mannheim mit beigefügtem Formular nachzuweisen. Ein vereinfachter Verwendungsnachweis ist bei Zuwendungen bis 5.000 € möglich. Er besteht aus einer Bestätigung des Zuwendungsempfangenden über die sachgerechte Verwendung und einem zahlenmäßigen Nachweis über Ausgaben und Einnahmen.

Wo ist das Verfahren geregelt?

Der Prozess ist in den Richtlinien der Stadt Mannheim zur Unterstützung von Vereinen und Interessengemeinschaften bei der Ausrichtung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum geregelt sowie in der Beschlussvorlage V288/2024.

 

Informationen

Für das Interessenbekundungsverfahren gibt es kein Formular.

Für das Antragsverfahren relevant:

Erst nach Durchführung der Veranstaltung relevant:

Beschluss und Richtlinie

 

Allgemeines Zuwendungsrecht Stadt Mannheim