Energieausweise

Seit dem 1. Juli 2009 besteht eine Energieausweis-Pflicht für Nichtwohngebäude. Diese Energieausweise sind seit der Verschärfung der EnEV 2014 zum Januar 2016 auch in öffentlichen Gebäuden mit erhöhtem Publikumsverkehr und mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche, an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, auszuhängen. Hierunter fallen z.B. Sozialämter, Arbeitsagenturen, Schulen und Kindertagesstätten. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Gebäude für Besichtigungszwecke wie Museen und Kulturdenkmäler.

Der Energieausweis - Zwei Methoden

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz (Baupläne) und der technischen Anlagen (z.B. Heizungs- und Klimaanlagen, Beleuchtung) im Vergleich zu einem Referenzgebäude mit normierter Nutzung, ermittelt wird.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis entsprechend dem individuellen Verhalten der Nutzer abhängig.

Was steht im Energieausweis?

Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, welches heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, verursacht das Gebäude hohe Heizkosten. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, sind die Heizkosten entsprechend günstig.

Im Energieausweis werden der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben:

  • Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an.
  • Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Je niedriger der Wert für den Primärenergiebedarf, desto besser die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.

Energieausweise der städtischen Liegenschaften

Der Fachbereich „Bau- und Immobilienmanagement“ ist seiner Aushangpflicht nachgekommen und hängt die im Original unterzeichneten Energieausweise in den folgenden städtischen Liegenschaften aus, welche Sie auch hier einsehen können: