Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder ein*e Jugendliche*n? Sie haben ein „ungutes“ Gefühl? Sie haben Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Ihrer Einrichtung, Ihrer Praxis oder im persönlichen Umfeld? Sie haben Fragen zum Thema Kinderschutz?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne und vermitteln Ihnen bei Bedarf eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (ieF), die bei einer Gefährdungseinschätzung beratend hinzugezogen wird.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Arbeitnehmer*innen sowie Selbstständige eine Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Absonderungspflicht oder wegen eines Tätigkeitsverbots einen Verdienstausfall erlitten haben.