Arbeitsschutz auf Baustellen
Im Arbeitsschutz erteilt die Gewerbeaufsicht Erlaubnisse und Genehmigungen, überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlässt verpflichtende Bescheide, verhängt Bußgelder. In allen Verwaltungsverfahren nimmt sie Stellung zu arbeitsschutz-relevanten Themen. Die Gewerbeaufsicht unterstützt und berät Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und überprüft Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen. Das erfordert eine genaue Abstimmung und Koordination sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Die Gewerbeaufsicht berät Sie dabei.
Leider passieren immer wieder schwere und sogar tödliche Arbeitsunfälle. Die Aufgabe der Gewerbeaufsicht ist es dann vor Ort festzustellen, ob der Arbeitgeber seinen Grundpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und seinen organisatorischen Pflichten nachgekommen ist und wie künftig ähnliche Ereignisse vermieden werden können.
Weitere Informationen zur Baustellensicherheit und für Bauherrn finden Sie auf der Homepage der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
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Einrichtung einer Baustelle vorankündigen (PDF-Formular und sichere Nachricht über das Servicekonto möglich)