Aktuelles aus dem Stadtwald

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Mit Aktuelles aus dem Stadtwald informieren der Eigenbetrieb Stadtraumservice und die Untere Forstbehörde der Stadt Mannheim zu aktuellen forstlichen Maßnahmen im Käfertaler Wald, Dossenwald, Waldpark und auf der Reißinsel.

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Informationen aus dem Forst:

Neue Allgemeinverfügung zur ASP: Lockerungen in Mannheim (06.12.2024)

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf das Mannheimer Stadtgebiet zu verhindern, wurden die besonders gefährdeten Bereiche an der Grenze zu Hessen umzäunt. Diese Arbeiten sind nun abgeschlossen, wodurch ein ausreichender Schutz besteht. Die Beschränkungen, die zur Eindämmung der ASP getroffen wurden, können in Abstimmung mit dem baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nun erneut gelockert werden. Hierfür hat die Stadt Mannheim eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am 7. Dezember in Kraft tritt.

Folgende Neuerungen gibt es:
- Ab sofort darf unter Beachtung der entsprechenden Maßnahmen im Mannheimer Stadtgebiet wieder gejagt werden. Ausgenommen hiervon ist im Hinblick auf das Seuchengeschehen im südlichen Hessen nur ein Streifen nördlich der A 6 bis zur Stadtgrenze.
- Auf den Neckarwiesen zwischen der B 44 und der B 38 wurde die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben.
- Die Regelungen und Einschränkungen bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk werden an Silvester und Neujahr vorübergehend aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgesetzt.

Die konsequenten Maßnahmen der vergangenen Monate und die insgesamt breite Akzeptanz hierfür in der Bevölkerung haben eine Ausbreitung nach Baden-Württemberg mit Ausnahme eines Falles bislang erfolgreich verhindert. Die Stadt Mannheim appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Besucherinnen und Besucher, die bestehenden Regeln weiterhin zu beachten.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier zu finden: www.mannheim.de/oeb.
Aktuelle Informationen zur ASP sind auf www.mannheim.de/asp abrufbar.

Neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor der ASP - Die Jagdausübung ist unter strengen Auflagen wieder möglich. (06.09.2024)

In Folge des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurden in Baden-Württemberg verschiedene Zonen eingerichtet, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. In der Sperrzone II, in der auch das Mannheimer Stadtgebiet liegt, sind strenge Auflagen zum Umgang mit Wild- und Hausschweinen einzuhalten. So galt bisher ein absolutes Jagdverbot, um Wildschweine nicht zu beunruhigen. Trotz längerer und intensiver Suche konnten aktuell keine weiteren, mit ASP-infizierte Tiere in Baden-Württemberg gefunden werden. Der inzwischen erfolgte und weiter voranschreitende Zaunbau in den Sperrzonen konnte die Migration der Wildschweine verhindern oder zumindest einschränken. Hieraus ergibt sich eine neue Lage. Es ist nun möglich, dass mit Ausnahmen und unter strenger Einhaltung u.a. von Biosicherheitsmaßnahmen die Bejagung von Schalen- und Raubwild bei Tageslicht und im Offenland in der Sperrzone II wieder zugelassen werden kann. Deshalb hat die Stadt Mannheim eine geänderte Allgemeinverfügung erlassen, die am Samstag, 7. September, in Kraft tritt.

Neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor der ASP: Mannheim nun vollständig in der infizierten Zone (12.08.2024)

Am Freitag, 9. August, hat das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den positiven Befund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweines im Rhein-Neckar-Kreis bestätigt. Aufgrund der Nähe zu Mannheim liegt nun das gesamte Stadtgebiet in der sogenannten „infizierten Zone“. Mit zwei Allgemeinverfügungen hat die Stadt Mannheim nun Maßnahmen veröffentlicht, mit denen die Ausbreitung der ASP verhindert werden soll. Die Allgemeinverfügungen treten am Dienstag, 13. August, in Kraft.

Auf dem Gebiet der Stadt Mannheim gibt es weiterhin keinen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht keinerlei Ansteckungsgefahr für Menschen oder andere Tiere außer Schweinen.

PM von Minister Peter Hauk MdL: „Die Afrikanische Schweinepest hat Baden-Württemberg erreicht, das Virus ist bei einem krank erlegten Wildschwein nachgewiesen worden. Wir sind gut vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen wurden umgehend ergriffen“ (09.08.2024)

Erstmals ein Fall von ASP bei Wildschwein in Baden-Württemberg/ Keine Gefahr für die menschliche Gesundheit / Biosicherheitsmaßnahmen auf schweinehaltenden Betrieben dringend einhalten

„Nachdem das ASP-Virus bereits seit mehreren Wochen in Hessen und Rheinland-Pfalz grassiert, war es nur eine Frage der Zeit bis sich auch ein Wildschein in Baden-Württemberg mit der Afrikanische Schweinepest (ASP) infiziert. Das Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) hat am gestrigen Donnerstag (8. August) mitgeteilt, dass bei einem Wildschwein, welches in der Nähe von Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) krank erlegt wurde, mittels PCR-Test das ASP-Virus nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) steht zur Stunde noch aus. Damit sprechen wir aktuell noch von einem Verdachtsfall. Der nachgewiesene ct-Wert – also die Virenlast – wies jedoch eine eindeutige Höhe auf. Und auch mit Blick auf das ASP-Geschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz gehen wir fest davon aus, dass die ASP bei Wildschweinen nun auch Baden-Württemberg erreicht hat. Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen. Damit das so bleibt, sind vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (9. August).
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises führt mit Unterstützung anderer Behörden im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort durch und wird entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. „Nach den EU-rechtlichen Vorgaben müssen jetzt die bereits geltenden Restriktionszonen und Allgemeinverfügungen räumlich und inhaltlich angepasst werden“, erklärte Minister Hauk.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern. „Um die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowohl bei der Vorbereitung bislang als auch nun im Seuchenfall zu unterstützen, wurde ein interdisziplinär aufgebautes ASP-Kompetenzteam (ASP-KT) etabliert, um Maßnahmen bei einem Ausbruch fachlich und praktisch aufzuarbeiten“, betonte Minister Hauk „Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Die ASP ist keine Zoonose, das heißt eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich. Die ASP stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar“, unterstrich Minister Hauk.

Einrichtung von Sperrzonen I und II
Durch den Seuchenausbruch bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet werden. Deshalb müssen in Baden-Württemberg nunmehr bestimmte Gebiete als Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen werden, welche von der EU-KOM im Anhang I Teil I bzw. Anhang I Teil II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 gelistet werden. Durch das Seuchengeschehen in Südhessen war die Einrichtung von Sperrzonen I und II in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis bereits vergangene Woche notwendig geworden.

Die Sperrzone II umfasst die sogenannte ‚infizierte Zone‘, die nach einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in einem Radius von 15 km um den Fundort eingerichtet wird. In dieser Sperrzone II gelten Beschränkungen für Verbringungen von gehaltenen und wildlebenden Tieren oder Erzeugnissen sowie weitere Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung und zum Schutz vor biologischen Gefahren. Diese dienen dem Zweck, die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
In diesem Gebiet werden zeitlich befristete Jagdverbote, die Suche nach tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwildsuche) und die Untersuchung aller tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweine angeordnet. In diesem Gebiet kann außerdem die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt und das Anlegen von Jagdschneisen verfügt werden. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe in der Restriktionszone/Sperrzone II verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen. Darüber hinaus werden Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen werden.
Die Sperrzone I (Pufferzone) ist ein Gebiet, das in einem Radius von 10 km um die Sperrzone II eingerichtet wird, um innerhalb eines lokal begrenzten Raumes intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber werden Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe auch in der Sperrzone I verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen. Die Größe der Sperrzone I ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Festlegung werden die mögliche Weiterverbreitung des Erregers, die Wildschweinepopulation, Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, natürliche Grenzen sowie Überwachungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Die Sperrzone II erstreckt sich auf den Stadtkreis Mannheim und Teile des Rhein-Neckar-Kreises. Dort sind 31 schweinehaltende Betriebe betroffen.
Die Sperrzone I auf die Landkreise auf den Rhein-Neckar-Kreis und den Stadtkreis Heidelberg. Dort sind 25 schweinehaltende Betriebe betroffen.
Weiter wird vorsorglich im erweiterten Radius eine erweiterte Pufferzone eingerichtet, welche auch den Neckar-Odenwald-Kreis einbezieht. Dort wird eine verstärkte Schwarzwildbejagung sowie die Beprobung von erlegtem sowie von Fall- und Unfallwild angeordnet. Damit soll eine flächenmäßige Ausweitung der Seuche verhindert werden.

Monitoringmaßnahmen bei Wildscheinen
Minister Hauk betonte, dass es nun auf das Monitoring ankomme, um die Lage weiter abzuklären und die ASP auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen.
Deshalb stehe der systematischen Fallwildsuche nun im Fokus. „Um die Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir die bewährten Suchhundeteams des TCRH aus Mosbach ein, die das eingerichtete Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen. Flankiert werden die Suchteams durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras“, erklärte Minister Hauk.
Die Suchteams des TCRH (Training Center Retten und Helfen GmbH) aus Mosbach sind ein wichtiges Glied in der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit großem Erfolg unterstützen sie bereits das Nachbarland Hessen bei der Suche nach Wildschweinkadavern. „Dieses Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams, die zentral ausgebildet und eingesetzt werden hat sich bestens bewährt. Wir haben nach den ersten Ausbrüchen der ASP in Deutschland frühzeitig reagiert und nahezu 300 Hundegespanne im Land ausgebildet. Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert. Damit setzt das Land bundesweit Maßstäbe in der effektiven Seuchenbekämpfung. Der Einsatz von Mensch und Hund ist hier unverzichtbar. Den Teams gilt ein großes Lob und großen Respekt für das, was sie derzeit leisten“, betonte Minister Hauk.
Erfolgreiche Seuchenbekämpfung braucht zudem die Unterstützung und Mithilfe der Landwirte, der Jägerschaft, welche die Maßnahmen dulden müssen und nur mit deren Hilfe die Maßnahmen durchzuführen sind. „Jägerinnen und Jäger sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verfügen über die beste örtliche Kenntnis von Einständen und Bewegungen von Schwarzwild auf ihren Flächen. Damit fällt ihnen in der ASP-Bekämpfung eine wichtige und tragende Rolle zu“, betonte Minister Hauk und „Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung bedanken.“
Ein weiteres wichtiges Instrument um die Seuche einzudämmen sei das Stellen von ASP-Schutzzäunen. „Damit haben wir bereits begonnen. Der Zaunbau wird weiter strategisch fortgesetzt“, so Minister Hauk. Der Minister dankte hierbei dem ASP-Kompetenz-Team, den Waldarbeitern von ForstBW und dem THW für die große Unterstützung und die hervorragende Arbeit.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich bereits seit Jahren intensiv auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Dazu hat das MLR einen Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. „Hierzu wurde im MLR ein ständiger Krisenstab eingerichtet, der seit Jahren regelmäßig tagt, die Vorbereitungen auf einen ASP-Ausbruch im Land koordiniert und gestern sofort die Arbeit aufnehmen konnte“, sagte Hauk. „Den Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, der 2018 vom Ministerrat verabschiedet wurde, hat das MLR konsequent umgesetzt und ist auf den ASP-Ausbruch gut vorbereitet“, betonte Minister Hauk.

Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar
„Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar und sind das Gebot der Stunde für unsere schweinehaltenden Betriebe um einen Viruseintrag zu verhindern Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung der Tierhalter zu allen Fragen rund um die Biosicherheit wird vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg im Auftrag des Landes durchgeführt. Das Angebot besteht für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform. Ich appelliere an alle Schweinehalter, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen“, betonte Minister Hauk.
„Die Schweinhalter trifft es derzeit in vielerlei Hinsicht sehr hart. Verschiedene Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Absatz von Schweinefleisch kontinuierlich zurückgeht. Deshalb appelliere ich an die Verbraucherinnen und Verbraucher aber vor allem auch an den Handel: unterstützen Sie die Schweinebäuerinnen und Schweinebauern und kaufen sie Schweinefleisch. Es gibt keinen Grund dies nicht zu tun“, betonte Minister Peter Hauk.
Hintergrundinformationen:

Auf der Webseite des Ministeriums sind alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP): http://www.mlr-bw.de/afrikanische-schweinepest
Im Jahr 2007 wurde der Erreger der Afrikanischen Schweinepest nach Georgien eingeschleppt. Seither breitet sich die ASP über Russland und das Baltikum nach Europa aus. Dabei kam es immer wieder zu sog. Sprunginfektionen, wie in den zurückliegenden Jahren in der Tschechischen Republik, in Belgien und Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt in Italien oder im Nachbarland Hessen. Nun ist auch Baden-Württemberg von dem Tierseuchengeschehen betroffen. Dabei wird der Krankheitserreger durch menschliches Handeln weiterverbreitet.

Allgemeinverfügungen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (01.08.2024)

Am 27. Juli wurde die Stadt Mannheim über einen positiven Befund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eines zwischen Biblis und Einhausen (Landkreis Bergstraße) gefundenen Wildschweines informiert. Aufgrund der Nähe zu Baden-Württemberg sind auch Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Mannheim erforderlich. Hierzu hat die Stadt Mannheim heute drei Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die Restriktionszonen sowie wichtige Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest beinhalten. Die Allgemeinverfügungen treten am Freitag, 2. August, in Kraft.

PM von Minister Peter Hauk MdL vom 30. Juli 2024:  Afrikanischer Schweinepest (ASP) / Einrichtung von Restriktionszonen in der Stadt Mannheim und in Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis

„Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen. Für den Menschen ist sie ungefährlich. In Hessen und Rheinland-Pfalz sind inzwischen zahlreiche Wildschweine auf das Virus positiv getestet. Darüber hinaus wurde in Hessen auch in sieben Schweinehaltungsbetrieben der Ausbruch der ASP festgestellt. Bislang sind nur Hessen und Rheinland-Pfalz von Ausbrüchen betroffen. Das Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest nach Baden-Württemberg ist weiterhin sehr hoch. Am 27. Juli wurde im hessischen Landkreis Bergstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zu Baden-Württemberg ein Wildschwein positiv auf das ASP-Virus getestet. Nach den EU-rechtlichen Vorgaben müssen jetzt auch die an Hessen angrenzende Stadt Mannheim und der Rhein-Neckar-Kreis Restriktionszonen einrichten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (30. Juli) in Stuttgart.
 
Schutzmaßnahmen bei Wildschweinen
Im Fall eines Seuchenausbruchs bei Wildschweinen müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet werden.
 
Deshalb müssen in Baden-Württemberg nunmehr bestimmte Gebiete als Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen werden, welche von der EU-KOM im Anhang I Teil I bzw. Anhang I Teil II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 gelistet werden.
 
Einrichtung von Sperrzonen I und II in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis
Die Sperrzone II umfasst die sogenannte ‚infizierte Zone‘, die nach einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen einzurichten ist. In der infizierten Zone gelten Beschränkungen für Verbringungen von gehaltenen und wildlebenden Tieren oder Erzeugnissen sowie weitere Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung und zum Schutz vor biologischen Gefahren. Diese dienen dem Zweck, die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
 
In diesem Gebiet werden zeitlich befristete Jagdverbote, die Suche nach tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwildsuche) und die Untersuchung aller tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweine angeordnet. In diesem Gebiet kann außerdem die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt und das Anlegen von Jagdschneisen verfügt werden. Nach dem Jagdverbot kann eine verstärkte Bejagung angeordnet werden. Es können Zäune eingerichtet werden, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe in der Restriktionszone/Sperrzone II verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen.
 
Die Sperrzone I ist ein Gebiet, das um die Sperrzone II eingerichtet wird, um innerhalb eines lokal begrenzten Raumes intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus können Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen werden. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe in der Sperrzone I verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen.
Die Größe der Sperrzone I ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Festlegung werden die mögliche Weiterverbreitung des Erregers, die Wildschweinepopulation, Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, natürliche Grenzen sowie Überwachungsmöglichkeiten berücksichtigt.
 
Die genauen Bedingungen können erst im Ernstfall u.a. in Abhängigkeit von der jeweiligen Seuchenlage und den örtlichen Gegebenheiten festgelegt werden.
 
Die Stadt Mannheim und der Rhein-Neckar-Kreis haben deshalb seit Samstag gemeinsam mit der TSN-Landeszentrale mit Hochdruck an der Gebietskulisse gearbeitet, um die Gemeinden und Ortsteile festzulegen, die als Sperrzonen gelistet werden müssen.
 
Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der ASP
Unabhängig von der konkreten Festlegung von Restriktionszonen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bereits umfangreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, um einen Eintrag der ASP in die Wildschweinepopulation in Baden-Württemberg frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
 
„Den Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, der 2018 vom Ministerrat verabschiedet wurde, hat das MLR konsequent umgesetzt und ist auf ein mögliches ASP-Szenario gut vorbereitet. Beispielhaft ist die Einrichtung von landesweit 210 Verwahrstellen zur unschädlichen Entsorgung von Wildschweinekadavern sowie von Aufbruch von Wild oder die Förderung der Wildschweinbejagung und Vermarktung durch Unterstützung des Landes“, betonte Minister Hauk.
 
„Zusätzlich haben wir frühzeitig in den grenznahen Regionen weitergehende Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass wir einen möglichen Eintrag von ASP-Viren nach Baden-Württemberg schnell erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten können“, sagte Minister Hauk.
Unmittelbar nach dem ersten Auftreten der ASP in Hessen sei die Jägerschaft zu erhöhter Wachsamkeit und Beprobung von Schwarzwild aufgerufen worden.
 
In den an Hessen und Rheinland-Pfalz angrenzenden Kreisen wurde das bestehende Monitoring auf Schweinepest nochmals erweitert. Neben dem landesweiten Monitoring von sogenannten Indikatortieren werden alle erlegten Wildschweine auf ASP untersucht.
 
In den Schweinehaltungsbetrieben werden entsprechend der EU-Vorgaben für eine ständige Überwachung gemäß Artikel 16 Abs. 1 Buchst. c) ii) der Durchführungsverordnung DVO (EU) 2023/579 pro Woche mindestens zwei Falltiere im Alter von über 60 Tagen virologisch auf ASP untersucht.
 
Zudem haben wir bereits mit einer ‚taktische Zäunung‘ begonnen, das heißt wir sichern freie Gebiete weiträumig ab gegen eine Einschleppung von ASP durch Wildschweine, beispielsweise entlang der Autobahn A6 oder entlang des Rheindeichs in Mannheim“, betonte Minister Peter Hauk MdL.
 
Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams hat sich bewährt
Von großer Bedeutung im aktuellen geschehen ist das TCRH Mosbach. „Besonders bewährt hat sich das in Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams, die zentral ausgebildet und eingesetzt werden. Damit setzt das Land bundesweit Maßstäbe in der effektiven Seuchenbekämpfung“, betonte Minister Hauk.
 
Im letzten Jahr seien nahezu 300 Hundegespanne im Land ausgebildet worden. Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert und derzeit mit großem Erfolg in Hessen im Einsatz.
 
Die Suchteams des TCRH (Training Center Retten und Helfen GmbH) aus Mosbach sind ein wichtiges Glied in der Prophylaxe-Kette. Mit großem Erfolg unterstützen sie das Nachbarland Hessen bei der Suche nach Wildschweinkadavern.
„Wir haben bereits im Vorfeld der Ausweisung von Sperrzonen diese Suchteams in Abstimmung mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium auch grenzüberschreitend zwischen Hessen und Baden-Württemberg eingesetzt. Die Teams aus Mensch und Hund leisten seit Wochen eine Arbeit von unschätzbarem Wert, unter höchsten körperlichen Anstrengungen. Ich bedanke mich im Namen der Landesregierung für diesen großartigen Einsatz“, sagte Hauk.
 
Urlauber und LKW-Fahrer sind ebenso zur Vorsicht aufgerufen
Mit Beginn der Urlaubssaison ist es wichtig, sich das Risiko des Einschleppens der ASP durch Lebensmittel- und Speisereste in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation bewusst zu machen. Urlauberinnen und Urlauber können einen Beitrag leisten und dies verhindern. „Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorget werden können. Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Gleiches gilt für LKW-Fahrer die an Raststätten Pause machen und Lebensmittel verzehren.
Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden“, forderte der Minister.
 
„Ein bedachter Umgang mit Nahrungsresten hält unsere Landschaft sauber und ist die beste ASP-Prophylaxe“, betonte Hauk.
 
Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar
„Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung der Tierhalter zu allen Fragen rund um die Biosicherheit wird vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg im Auftrag des Landes durchgeführt.
 
Das Angebot besteht für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform. Ich appelliere an die Schweinehalter, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen, um auch für den Fall eines Seuchenausbruches bei Wildschweinen entsprechend gut vorbereitet zu sein“, betonte Minister Hauk.
 
Flankiert werden die Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerinnen und Jäger, die in ihren Waldflächen jetzt besonders auf verendete Wildschweine achten und dieses Fallwild auf das Virus testen lassen. „Wildschweinbestände durch intensivere Bejagung zu reduzieren ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, um damit die Nutztierbestände zu schützen“, sagte Minister Hauk.
 
Hintergrundinfos:
 
Ausführliche Informationen zur ASP finden Sie auf der Internetseite des MLR unter: https://mlr-bw.de/asp
 
Kontakt zu den Standorten der Tiergesundheitsdienste für die Biosicherheitsberatung finden Sie unter folgendem Link: https://www.tsk-bw.de/ueber-uns/tierseuchenkasse/tiergesundheitsdienste/
 

Überblick der Zonen - Kartenübersicht

Übersicht der Zonen - Auflistung

Juli 2024: Gezielte Baumfällungen zur Erhöhung der Sicherheit (15.07.2024)

Diesen Monat wird entlang der Waldwege eine gezielte Fällung von stark geschädigten und bereits abgestorbenen Bäumen durchgeführt, um die Sicherheit der Waldbesuchenden zu erhöhen. Diese Arbeiten sind für Ende Juli und den gesamten August geplant. Sie werden abschnittsweise durchgeführt, um die Beeinträchtigungen für Waldbesuchende möglichst gering zu halten. Die genauen Termine werden durch Hinweisschilder entlang der betroffenen Waldwege bekannt gegeben.

Für die Arbeiten wird auf den Waldwegen ein sogenannter „Harvester“ eingesetzt. Ein Harvester ist eine spezialisierte Forstmaschine, die mit einem Kran Bäume aus sicherer Entfernung kontrolliert fällen kann. Dank moderner Technik kann der Harvester präzise arbeiten, was insbesondere in der Nähe von Wegen wichtig ist.

Die Fällung von toten Bäumen gehört zu den gefährlichsten Arbeiten in der Forstwirtschaft. Abgestorbene Bäume können sehr instabil sein und beim Fällen unvorhersehbar brechen. Zudem stellen herabfallende Äste, versteckte Schäden im Inneren des Baumes und ungünstige Lagen zusätzliche Sicherheitsrisiken dar. Im Gegensatz zur manuellen Arbeit, bei der Forstwirte direkt am Baum arbeiten müssen, sitzt der Bediener des Harvesters in einer geschützten Kabine.

Mehr Informationen zu den Waldarbeiten finden Sie auf mannheim.de/verkehrssicherung.
 

April 2024: Baumschäden nach Sturm (16.04.2024)

Auch in Mannheim haben die starken Sturmböen den Bäumen zu schaffen gemacht. Baumschäden sind im gesamten Stadtgebiet zu beobachten. Sowohl in Straßen, als auch in den Parkanlagen. Daher wird beim Betreten der Parkanlagen vor hängenden Ästen in den Baumkronen gewarnt. Diese können herunterstürzen und zu Verletzungen führen. Die Aufräumarbeiten sind in vollem Gange. Nach bisheriger Zusammenfassung wurden bisher 30 Schadbäume gefunden. Bei den Schäden handelt es sich zum Großteil um Astbrüche. Bisher mussten fünf Bäume gefällt werden. Ob weitere Bäume entfernt werden müssen, kann erst nach Begutachtung aller Schadbäume gesagt werden. Die Abarbeitung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
 
Situation auf den Friedhöfen
Auch auf den Friedhöfen waren Bäume betroffen. Zu Fällungen kam es bisher nicht. Mittlerweile sind die gröbsten Schäden beseitigt. Vereinzelt sind Bereiche noch abgesperrt und dürfen zum Schutz der Besucher nicht betreten werden. Es konnten heute alle Bestattungen durchgeführt werden. Alle Friedhöfe sind geöffnet.
 
Situation im Wald
Der Schaden hält sich im Stadtwald Mannheim, verglichen mit anderen Stürmen, in Grenzen. Es sind Äste und Kronenteile von den Bäumen abgerissen worden, vereinzelt sind auch Bäume entwurzelt worden, sowohl Kiefern als auch Laubbäume. Waldwege sind teilweise durch umgestürzte Bäume noch nicht passierbar. Nach dem Sturm ist mit hängenden Bäumen und lose Kronenteilen zu rechnen. Sie stellen eine Gefahr für Waldbesucher dar, Waldbesucher sollten bei Spaziergängen im Wald besonders achtsam sein. Die Aufräumarbeiten sind im Gange und werden noch bis zum Wochenende andauern.
 
Betreten des Waldes auf eigene Gefahr
Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr. Das ist in § 37 des Landeswaldgesetzes geregelt. Zu „waldtypischen Gefahren“ zählen unter anderem Gefahren, die von absterbenden und umfallenden Bäumen, trockenen herabfallenden Ästen oder auch von Wildtieren ausgehen.

März 2024: Wurzelziehen der Spätblühenden Traubenkirsche

Am 22. März 2024 gab es im Käfertaler Wald eine Wurzelbehandlung der besonderen Art. Dabei entfernten 14 Freiwillige zusammen mit den Waldpädagoginnen Christine Müller-Beblavy und Luisa Narjes hunderte Wurzeln der invasiven Spätblühenden Traubenkirsche. Damit wurde auf der Pflanzfläche Platz für die Eichelsaat im Herbst geschaffen. Besonders stolz sind wir auf 4 Wurzel-„Brocken“ von je mehr als 50 kg Gewicht. Vielen Dank für Eure Hilfe!

März 2024: Frühjahrsputz Waldpark

Am 9. März 2024 haben 35 Freiwillige zusammen die Ärmel hochgekrempelt und die Müllzangen gezückt. Im Waldpark gab es den ersten offiziellen Waldputztag. Sage und schreibe 76,3 kg Müll in Form von leeren Flaschen, Verpackungen, Zigarettenstummeln und sogar einem ganzen alten Ölfass, konnten durch unsere gemeinsame Kraft aus dem Wald geborgen werden. Vielen Dank für Euer Engagement!

Juli 2023: Stadtraumservice fällt abgestorbene Bäume (10.07.2023)

In den nächsten Monaten fällen die Mitarbeitenden des Forstbetriebs beim Stadtraumservice Mannheim wieder abgestorbene Bäume im Käfertaler Wald. Diese Arbeiten sind regelmäßig nötig, damit Menschen den Wald sicher besuchen können.

Abgestorbene Bäume nach Trockenheit

„Der Wald leidet unter der Trockenheit der letzten Sommer“, erklärt Marko Kratz, Revierleiter Käfertaler Wald. „Überall stehen Bäume, die ganz oder teilweise abgestorben sind. Sie können leicht umfallen und es können Äste herunterfallen.“ Gefällt werden ausschließlich abgestorbene Bäume in der Nähe von Erholungseinrichtung wie Spielplätzen und Grillhütten, an der Grenze zur Bebauung und entlang öffentlicher Verkehrswege. Im gesamten übrigen Waldgebiet ist man auf eigene Gefahr unterwegs – auch auf festen Wegen. Zusammenbrechende oder umstürzende Bäume gelten dort als waldtypische Gefahren.

Arbeiten aus sicherem Abstand

Für die Mitarbeitenden des Forstbetriebs gehört das Fällen von abgestorbenen Bäumen zu den gefährlichsten Arbeiten im Wald. Schon bei kleinen Erschütterungen können Äste oder Kronenteile aus dem Baum herunterfallen. Kratz setzt deshalb Spezialmaschinen von einem festen Untergrund aus ein: „Diese Maschinen fällen die Bäume aus einem Abstand von bis zu zehn Metern. Das ist für unsere Mitarbeitenden viel sicherer und schont aufgrund unserer Arbeitsweise dennoch den Wald.“ Gearbeitet wird von vorhandenen Fahrwegen aus, damit der Waldboden dazwischen nicht verdichtet wird.

Den Wald fit für die Zukunft machen

„Für uns ist es nicht leicht, mit anzusehen, wie viele Bäume in letzter Zeit absterben“, sagt Kratz. Oberstes Ziel des Forstbetriebes ist es, den Wald zu erhalten und einen klimaresilienten, gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen. Dazu pflanzt der Betrieb im Mannheimer Stadtwald jedes Jahr auf durchschnittlich 6 Hektar gezielt ausgesuchte Baumarten, insbesondere Eichen. „Zum Glück hat es in diesem Frühjahr viel geregnet. Das ist eine großartige Starthilfe für unsere jungen Bäumen“, erklärt Kratz.