Zu Besuch im Wald - Tipps für Ihren Waldbesuch

Auf- und abseits von Wegen

Wer im Wald spazieren oder joggen geht, darf sich frei bewegen - auch abseits der Wege. Für einige empfindliche Bereiche besteht zum Schutz ein Betretungsverbot. Naturschutzgebiete und Flächen mit jungen Bäumen (Naturverjüngungen und Forstkulturen) dürfen nicht betreten werden. Gleiches gilt für gesperrte oder eingezäunte Flächen und abgesperrte Wege sowie forstbetriebliche und jagdbetriebliche Einrichtungen. Auch am Weg aufgestapeltes Holz darf nicht betreten werden. Hier besteht Lebensgefahr, da sich die schweren Stämme dadurch ggf. bewegen können. Gerne dürfen Sie die Erholungseinrichtungen nutzen. Halten Sie zum Beispiel Hütten auch für andere Waldbesucher offen. Diese dürfen nicht von Ihnen abgesperrt werden.

Fahrräder

Radfahren ist im Wald auf allen geeigneten Wegen ab einer Breite von zwei Metern erlaubt.

Abgesperrte Wege und Bereiche

Für Ihre Sicherheit sind Gebiete abgesperrt, von denen Gefahren für Sie ausgehen. Wir bemühen uns diese Gefahren schnellst möglich zu beseitigen. Für abgesperrte Wege und Bereiche besteht ein absolutes Betretungsverbot. Nehmen Sie dies bitte ernst.

Grillen, Feuer und Rauchen im Wald

Mannheims Wälder sind besonders waldbrandgefährdet. Darum ist das Rauchen im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich verboten. Feuer darf nur an den Grillplätzen in den dafür vorgesehenen festen Einrichtungen gemacht werden, wenn es die Waldbrandwarnstufe zulässt. Die Waldbrandwarnstufe berücksichtigt die aktuelle Wetterlage und Trockenheit.

Hunde

Für den Stadtwald besteht keine Leinenpflicht für Hunde. Ausgenommen sind Bereiche, die in Naturschutzgebieten liegen, hier gilt eine Leinenpflicht. Ihr Hund muss sich jedoch immer in Sicht- und Rufweite befinden und zuverlässig auf Kommandos reagieren. Ist das nicht der Fall, machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen, oder Ihnen andere Waldbesucher – vor allem Kinder – begegnen. Auch in Bereichen mit hohem Besucheraufkommen, wie z.B. Spielplätzen, Wildgehegen oder Grillhütten, und bei vielen Waldbesucher*innen nehmen Sie bitte Ihren Hund an die Leine. Andere Waldbesucher*innen und insbesondere Radfahrer*innen haben stets Vorrang. Bitte nehmen Sie entsprechend Rücksicht. Bitte beachten Sie, dass Hundehalter*innen auch im Wald verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen und diesen außerhalb des Waldes fachgerecht zu entsorgen.

Seien Sie achtsam – und nehmen Sie Ihren Müll wieder mit

Plastikflaschen, Taschentücher, Zigarettenstummel & Co haben im Wald nichts verloren. Sie gefährden Pflanzen- und Tierarten, verunreinigen Boden und Gewässer. Produkte aus Kunststoff brauchen viele Jahrhunderte, bis diese zersetzt sind. Bitte tragen auch Sie dazu bei, kein Müll im Wald zu hinterlassen und entsorgen Sie ihn richtig.

Pferde

Reiten ist in Mannheims Wäldern nur auf Reitwegen erlaubt. Das gilt auch für das Führen eines Pferdes. Die Reitwege sind mit einem Pferdekopf markiert.

Schonung und Schutz von Tieren und Pflanzen

Unsere Wälder beherbergen Tausende Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, die unseren Schutz verdienen. Seien Sie umsichtig beim Waldbesuch.

Sammeln von Pilzen und Beeren

Sie dürfen auch im Stadtwald außerhalb der Naturschutzgebiete und Biotope Pflanzen, Pilze und Beeren in geringer Menge (Handstrauß bzw. max. 2 kg/Tag) für den persönlichen Bedarf  sammeln, sofern diese nicht streng oder besonders geschützt sind und es für den Bereich kein Betretungsverbot gibt. Nehmen Sie dabei Rücksicht auf die Lebensräume.

Waldtypische Gefahren

Wer sich im Wald aufhält, tut dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Waldtypische Gefahren sind alle Gefahren, mit denen im Wald zu rechnen ist, insbesondere das Umstürzen von Bäumen (auch von toten Bäumen), das Abbrechen von Ästen, Unebenheiten oder Gräben im Gelände usw. Auch mit Beeinträchtigungen an Wegen muss im Stadtwald gerechnet werden. Bei Wind und Sturm muss insbesondere mit erhöhten Gefahren gerechnet werden. Aktuell werden diese durch eine Vielzahl an absterbenden Bäumen erhöht. Wir raten dringend davon ab, sich bei Wind, Sturm oder Gewittern im Wald aufzuhalten. Auch in den Tagen nach einem solchen Ereignis können noch entsprechende Auswirkungen auftreten. Wir versuchen die Waldwege so schnell wie möglich wieder frei zu räumen.

Ich möchte eine Veranstaltung im Wald organisieren, was muss ich beachten?

Den Wald können Sie gerne zur Erholung frei betreten. Wenn Sie jedoch Veranstaltungen im Wald organisieren, so sind diese genehmigungspflichtig und bei der Unteren Forstbehörde und beim entsprechenden Waldbesitzer zu beantragen. Im Stadtwald erfolgt die Genehmigung und auch die Zustimmung für den Waldbesitzenden durch die Untere Forstbehörde in Absprache mit den Revierleitenden des Eigenbetriebs Stadtraumservice, der sich um die Pflege des Mannheimer Stadtwaldes kümmert. 
Die Genehmigung ist bei kleineren Veranstaltungen mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich unter Vorlage einer Kartendarstellung bei der Unteren Forstbehörde (forstbehoerde@mannheim.de) zu beantragen. Bei größeren Veranstaltungen ist die Genehmigung mindestens 8 Wochen vor Ausschreibung bzw. Veröffentlichung der Veranstaltung bei der Unteren Forstbehörde zu beantragen. Neben der forstrechtlichen Genehmigung nach dem Landeswaldgesetz sind ggf. natur- und artenschutzrechtliche Belange sowie Belange der Erholungswaldsatzung zu prüfen. Weitere Genehmigungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sind durch Sie unabhängig von dieser forstrechtlichen Genehmigung einzuholen.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. 

Bei Sportveranstaltungen sind wegen der Erholungsnutzung des Waldes durch andere Waldbesucher ggf. Sperrungen oder Streckenposten notwendig. Wir weisen nachdrücklich auf das Betretungsverbot des Waldes abseits der Wege in den Naturschutzgebieten sowie das gesetzliche Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. 

Als Veranstalter sind Sie auch nach Erlass der behördlichen Genehmigung vor, während und nach dem Ende der Veranstaltung für die Beachtung der rechtlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen und somit für die Sicherheit verantwortlich. 
Für offene Feuer bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Forstbehörde. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Wald ist nicht gestattet.

Wie bekomme ich Hilfe, wenn ich mich im Wald verletze?

Die Rettungskette-Forst ermöglicht in Notfällen eine schnelle Erstversorgung der forstlichen Mitarbeitenden im Wald. Auch Sie als Waldbesuchender können davon profitieren. Die Rettungskette-Forst ermöglich, dass Rettungskräfte schnell und direkt zum jeweiligen Unfallort gelangen können.

Rettungspunkte bilden die Grundlage für die Rettungskette-Forst. Diese Rettungspunkte sind an markanten und gut erreichbaren Standorten meist am Waldrand der Mannheimer Wälder angelegt und durch ein Schild gekennzeichnet. Diese Rettungspunkte dienen im Notfall als Treffpunkt mit den Rettungskräften. Die Rettungspunkte sind mit einem einheitlichen Schild markiert und haben eine eindeutige Nummer. Sie bestehen aus der Abkürzung für unseren Stadtkreis (MA) und einer dreistelligen Nummer. Sollte Ihr Spaziergang einmal etwas weiter ausfallen und zu unseren hessischen Nachbarn führen, so finden Sie auch dort Rettungspunkte mit der Abkürzung (HP) und der jeweiligen Nummer. Im Notfall ist diese Kennung der Leitstelle zu nennen, dann weiß diese genau, wo Sie zu finden sind und kann schnell Hilfe schicken. 

Als Waldbesucher*in können Sie sich auch einen schnellen Überblick über den nächsten Rettungspunkt per App verschaffen, wie zum Beispiel mit der App Hilfe im Wald. Dort werden die Mannheimer Rettungspunkte und auch die unserer Nachbarwaldbesitzer angezeigt. 

Wer haftet bei einem Waldspaziergang?

Auf Grund der aktuellen Waldschadenssituation ist verstärkt mit herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen im Wald zu rechnen. Das Betreten des Stadtwaldes erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt auch für das Betreten und Befahren gekennzeichneter Fahr-, Rad-, Reit- und Wanderwege. Der auf Waldwegen stattfindende Verkehr, beruht auf dem allgemeinen Betretensrecht des Waldes. Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren (z.B. abbrechende Äste oder Astteile, umstürzende Bäume etc.) sind durch den Waldbesitzenden nicht zu erbringen.
Bereiche mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht sind in jedem Revier bekannt und werden entsprechend der Gefährdungssituation in angemessenen Zeitabständen auf sichtbare Gefahren hin kontrolliert. Hierzu zählen zum Beispiel Erholungseinrichtungen, wie zum Beispiel Spiel- und Grillplätze, Hütten, Lehr- und Trimm-Dich-Pfade, Sitzbänke etc. 

Darf ich meine Grünabfälle im Wald entsorgen? 

Sie dürfen Ihre Gartenabfälle, Schnittgut, Pflanzen, Früchte, Samen, Blätter und Nadel nicht im Wald entsorgen. Bitte bringen Sie diese zu den Manneimer Recyclinghöfen oder entsorgen Sie diese, wenn Sie keinen eigenen Komposthaufen haben, über die Biotonne. Es besteht die Gefahr, dass Sie durch die Ablagerung im Wald Neophyten in den Wald eintragen und hierdurch das sensible Waldökosystem zerstören, in dem der Lebensraum heimischer Arten verdrängt wird. Vielleicht mag dies für Sie übertrieben klingen, doch dem ist leider nicht so, wie zahlreiche Beispiele am Bebauungsrand oder an Waldparkplätzen eindrücklich und zugleich besorgniserregend zeigen. Darüber hinaus tragen Gartenabfälle zur Anreicherung von Stickstoff bei. Sie setzen Schimmel- und Gärprozesse in Gang, in deren Folge Mikroorganismen im Boden absterben. 
Bitte nehmen Sie dieses Verbot absolut ernst. Sie gefährden unsere Natur durch die Ablagerung von Gartenabfällen.