Waldnaturschutz
Themen des Waldnaturschutzes haben für die Gesellschaft Mannheims eine große Bedeutung. Ziel des Waldnaturschutzes ist es, die charakteristische biologische Vielfalt des Stadtwaldes zu erhalten. Dabei gilt es mehr denn je die verschiedenen Ansprüche an den Wald auszubalancieren. Naturschutz im Wald beinhaltet eine große Themenvielfalt: Gefährdete Tier- und Pflanzenarten, Waldgesellschaften und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sollen erhalten und gefördert werden, seltene Waldstandorte sind zu bewahren und die naturnahe Waldentwicklung ist entsprechend der Waldnaturschutzziele unter Berücksichtigung der klimatischen Entwicklung weiterzuentwickeln.
- Warum lichte Wälder und Sandlebensräume für Mannheim eine besondere Bedeutung haben und ständiger Pflege bedürfen?
Im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts waren lichte Kiefern-Trockenwälder mit Magerrasen durch Übernutzung der Wälder weit verbreitet. Durch eine natürliche Wiederbewaldung nach Nutzungsaufgabe und aktive Pflanzungen von Bäumen erfolgte ein Rückgang dieser offenen und lichtreichen Lebensräume. Damit einhergehend fand das Verschwinden der Arten dieser Lebensräume statt, wie etwa der Heidelerche (Lullula arborea) oder der Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium).
Heute gilt es diesen Verlust der lichtbedürftigen Lebewesen und halboffenen Wälder zu stoppen und den Trend umzukehren. Die Anlage und Erhaltung von dauerhaft lichten Wäldern, die Verzahnung von Waldbeständen mit Offenlandbereichen und temporären Lichtwaldstrukturen sollen die Lebensraumbedingungen für lichtbedürftige Waldarten erhalten und verbessern. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung und Förderung von Flora und Fauna und der offenen beziehungsweise halboffenen Sand- und Lichtwaldlebensräume.
Aufgrund der vorhandenen Sandflora und -fauna, haben die Wälder Mannheims mit ihren offenen und lichten Bereichen eine überregionale Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. Als größtes Binnendünengebiet Süddeutschlands gehören sie zu den nordbadischen Sandgebieten und nehmen pflanzengeografisch eine Sonderstellung ein, die durch ihren floristischen Reichtum an Arten der Sandlebensräume und lichten Wälder begründet ist. Die nordbadischen Sandgebiete sind einer der 30 Hotspots der Biodiversität, die das Bundesamt für Naturschutz über ganz Deutschland ausgewiesen hat. Invasive Neophyten, wie die die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) gefährden durch die Ausbildung dichter geschlossener Bestände sowohl eine natürliche Verjüngung als auch den Erhalt offener Waldbereiche.
Den Erhalt dieser als gefährdet eingeschätzten Waldlebensgemeinschaft gilt es durch entsprechende Pflegemaßnahmen zu erhalten und zu fördern.
In Mannheims Wäldern und direkter Nachbarschaft gibt es noch ein Potenzial an Vorkommen sehr seltener und lichtbedürftiger Arten. Diese können nur nachhaltig geschützt werden, wenn dauerhaft lichte Strukturen, gegen die natürliche Entwicklung, erhalten werden. Durch die Anlage und Entwicklung lichter Wälder, besteht eine effektive Möglichkeit, die regionale Biodiversität langfristig zu sichern und zu entwickeln. Lichtwald erhält sich dabei jedoch nicht von selbst, sondern benötigt ständige Pflege durch Nutzung und Freistellung. Mannheim hat hier eine überregionale Verantwortung, der nachgekommen wird.- Was wird für den Artenschutz im Stadtwald getan?
Ziel des Arten- und Biotopschutzprogramms ist es, vom Aussterben bedrohte und hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten, sowie solche Arten, für die wir in Mannheim eine besondere Verantwortung haben, im Bestand zu stabilisieren und zu fördern. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Erfassung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume, Zustandsbewertungen dieser Arten, Darstellung ihrer wesentlichen Gefährdungsursachen sowie die Erarbeitung und Umsetzung von Schutz- und Pflegemaßnahmen.
Die Umsetzung des Artenschutzprogrammes ist eine zentrale Aufgabe der Naturschutzfachbehörden. Die LUBW koordiniert das Artenschutzprogramm. Die Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium Karlsruhe ist für ausgewählte Arten aus einzelnen Artengruppen auch bei uns im Mannheimer Wald im Einsatz. Dabei werden externe Art-Spezialisten beauftragt, die Tier- und Pflanzenarten vor Ort kartieren, gemeinsam mit den Revierleitenden die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen absprechen, diese jährlich evaluieren und den Erhaltungsprozess genau beobachten. Mit diesem Prinzip kann das Überleben zahlreicher vom Aussterben bedrohter Populationen in Baden-Württemberg gewährleistet werden. Bei uns im Stadtwald profitieren davon zum Beispiel der Ährige Blauweiderich, die Steppensegge und der Kreuz-Enzian. Darüber hinaus werden von den Mitarbeitenden des Forstest noch eine Vielzahl an Biotopen und der Lebensraum weiterer Arten in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden gepflegt und weiterentwickelt, allein im Dossenwald auf mehr als 25 Teilflächen.
Die Bedeutung, die der Waldnaturschutz im Stadtwald hat, zeigt sich auch in dem hohen Anteil der Waldbestände, die als Extensivbestockung ausgewiesen wurden. Mit insgesamt 315 Hektar sind damit 25 % der Waldfläche erfasst. Die wenigen forstlichen Maßnahmen sind hier an den verschiedenen naturschutzfachlichen Anforderungen ausgerichtet.- Gibt es im Stadtwald Bereiche, die sich natürlich entwickeln dürfen?
Im Stadtwald überlassen wir einige ausgewählte Waldflächen ganz bewusst sich selbst – im Sinne des Prozessschutzes. Der Wald kann sich dort ohne den Einfluss forstlicher Arbeiten selbst entwickeln. Diese Flächen sind ein wesentliches Element des Waldnaturschutzes im Stadtwald. Wir unterscheiden dabei segregative Maßnahmen, wozu der Bannwald und die neuen Waldrefugien zählen, und integrative Maßnahmen, zu denen der Schonwald, sowie das Alt- und Totholzkonzept gehören.
Mit einem Flächenanteil von insgesamt rund 14 Prozent der Stadtwaldfläche – bestehend aus Habitatbäumen, Habitatbaumgruppen, Schonwäldern, Bannwald und der neu ausgewiesenen Waldrefugien – liegen wir mit den Prozessschutzflächen weit über dem deutschlandweiten Durchschnitt von 2,8 Prozent und auch dem angestrebten Ziel der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt mit einem Flächenanteil von fünf Prozent.
Mit den vier neu ausgewiesenen Waldrefugien haben wir uns bewusst dazu entscheiden den Anteil an Wäldern von natürlicher, ungelenker Waldentwicklung in Mannheim zu erhöhen. Dieser hohe Anteil an Flächen außerhalb der regulären forstlichen Bewirtschaftung ist kein Zufall, denn wir setzen vieles daran, die Natur in unserem urbanen Umfeld durch unsere Arbeit im Wald zu unterstützen und Tag für Tag unseren Stadtwald aktiv ein Stück hin zu einem naturnäheren und klimastabilen Wald weiterzuentwickeln.
Das Zulassen von Alters- und Zerfallsstadien in unseren Prozessschutzwäldern wirkt sich positiv auf die Vielfalt der Lebensräume im Stadtwald und auf die an sie gebundenen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten aus. Die aktuellen, zum Teil flächigen Absterbeprozesse von Buchen z. B. im Nationalpark Hainich, zeigen allerdings auch, dass auch natürliche Wälder ohne forstliche Nutzung nicht vor Beeinträchtigungen durch den Klimawandel geschützt sind.- Gibt es im Stadtwald ein Alt- und Tothoplzkonzept?
Unser Alt- und Totholzkonzept ist ein wesentlicher Baustein für den Artenschutz im Wald. Es hilft den Waldarten, die auf typische Strukturen naturnaher Wälder mit Biotop- und Totholz spezialisiert sind, zum Beispiel holzbewohnende Käfer. Der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ zufolge sind vor allem solche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten gefährdet, die auf Totholz angewiesen sind. Unser Ziel ist es deshalb, Biotopbäume und Totholz in ausreichender Menge und Qualität zu erhalten und aufzubauen.
Unser Alt- und Totoholzkonzept im Stadtwald besteht aus den folgenden wesentlichen Bestandteilen: Habtiatbäume und Habitatbaumgruppen,Waldrefugien, Schonwälder und Bannwald. In Summe werden so 14 % der Waldfläche des Stadtwaldes aus der regulären Holznutzung genommen. Wobei die Holznutzung im Stadtwald eine sekundäre Rolle spielt. Bereits jetzt haben wir im Durchschnitt deutlich über 30 Festmeter Totholz pro Hektar. Das ist deutlich mehr als im bundesdeutschen Durchschnitt, der bei ca. 20 Festmeter pro Hektar liegt. 30 Festmeter Totholz entsprechen der Empfehlung des Bundesamts für Naturschutz. Perspektivisch ist eine Erhöhung angestrebt.- Was sind Habitatbäume und Habitatbaumgruppen?
Im Stadtwald leben viele, teils auch seltene Tierarten. Der Schutz dieser Tiere und ihrer Lebensräume ist uns ein wichtiges Anliegen. Eine unserer Schutzmaßnahmen besteht darin, Bäume, die besonders wichtig für den Lebensraum und ihre Bewohner sind, als „Habitatbäume“ (von lat. habitare = bewohnen) langfristig zu erhalten. Habitatbäume werden zur besseren Erkennbarkeit und für ihren Schutz mit einer umlaufenden Wellenlinie markiert. Hierdurch sind auch die Mitarbeitenden im Wald vor potentiellen Gefahren durch das Umstürzen der Bäume oder herabfallende Ästen gewarnt.
Sie müssen schon sehr genau hinsehen, um die Höhle eines Spechts in zwölf Meter Höhe an der Kiefer entdecken zu können. Nicht nur die Höhlen der Bäume bieten einen Lebensraum für Höhlenbrüter, Fledermäuse oder Wildbienen, auch in den Kronen finden viele Arten ihren Lebensraum. Unsere Revierleitenden prüfen darum jeden Baum bei der Vorbereitung der Holzernte und weisen entsprechende einzelne Habitatbäume oder auch mehrere beieinander stehende als Gruppen aus. Diese werden markiert und verbleiben dauerhaft bis zu ihrem Zerfall im Waldbestand. Auch nach ihrem Zusammenbruch verbleibt das dann liegende Totholz im Wald.
Durch natürliche Alterungs- und Zerfallsprozesse entstehen in den Habitatbaumgruppen in einem engen räumlichen Nebeneinander strukturreiche Altbäume, absterbende Bäume sowie Totholz in unterschiedlicher Dimension, Exposition und Zersetzung. Ein idealer Lebensraum für Arten, die einen geringen Ausbreitungsradius haben. Auch aus Gründen der Arbeitssicherheit werden Habitatbaumgruppen vorgezogen, denn Arbeiten im Fallbereich absterbender Bäume sind lebensgefährlich und durch die Gruppierung werden diese und die damit einhergehenden Gefahren auf bekannte Teilflächen konzentriert. Habitatbäume und Habitatbaumgruppen dienen uns im Stadtwald auch zur Vernetzung der Waldlebensräume, in dem diese als Trittsteine für bei uns im Stadtwald wandernde Arten dienen.- Was wird getan, um den Anteil dicker und alter Bäume im Stadtwald zu erhöhen?
Alte und dicke Bäume fehlen bei uns im Stadtwald in einigen Beständen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Einige unserer Waldbestände wurden beispielsweise vor noch gar nicht so langer Zeit militärisch genutzt und dann erst nach dieser Nutzung mit Bäumen bepflanzt, so dass es sich hier um keine alten Waldstandorte handelt.
Um den Anteil an alten dicken Bäumen zu erhöhen, werden neben den Habitatbäumen und Habitatbaumgruppen gezielt Bäume frühzeitig in ihrer Kronenentwicklung gefördert, denn nur vitale Bäume mit großen stabilen Kronen können bei uns im Wald auch richtig alt werden. Deutlich zeigen die Trockenjahre, dass diese Bäume mit den Klimaextremen im Vergleich deutlich besser zurechtkommen, als kleinkronige Bäume, die keine besondere Pflege erfahren haben.
- Was sind Waldrefugien?
Mit der Ausweisung von Waldrefugien wird für diese Waldflächen ein dauerhafter Nutzungsverzicht zugunsten des Artenschutzes festgelegt. Damit erfolgen dort keine Pflegeeingriffe und keine Holzernte. Maßnahmen in Waldrefugien sind auf Maßnahmen im Randbereich zum Zwecke der Wiederherstellung der Verkehrssicherung begrenzt. Das dabei anfallende Holz verbleibt dabei im Bestand. Unsere neuen 16 Hektar an Waldrefugien im Stadtwald wurden im Zuge der Erstellung der im Herbst 2020 durch den Gemeinderat verabschiedeten forstlichen Planung, der Forsteinrichtung, abgegrenzt und ausgewiesen. Dabei liegen jeweils 2 Waldrefugien im Dossenwald und im Käfertaler Wald.
- Was sind Schonwälder?
Im Vergleich zum Bannwald sind in Schonwäldern Maßnahmen nicht komplett ausgesetzt. Der Wald wird schonend aktiv gepflegt, um einen bestimmten Schutzzweck zu erhalten oder zu erreichen. Dies ist z.B. bei Eichenmischwäldern notwendig, wo andere Baumarten der Eiche im Wachstum überlegen sind und diese sonst verdrängen würden. Diese Pflegemaßnahmen unterliegen bestimmten Auflagen und Zielen, die in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung des Schonwaldes aufgelistet sind. Mit der alle 10 Jahre stattfinden forstlichen Planung, der „Forsteinrichtung“ wird der Zustand überprüft und Maßnahmen für die weitere Entwicklung abgestimmt.
Wir haben in Mannheim zwei Schonwaldbereiche, einen auf der Reißinsel und einen im Dossenwald. Mit einer Fläche von insgesamt 105 Hektar hat hier der Waldnaturschutz eine besonders hohe Bedeutung. Ziel des Schonwaldes auf der Reißinsel ist die Erhaltung, Förderung und Verjüngung des vielfältigen, standorttypischen und naturnahen Waldökosystems in der Rheinaue. Es wird von zahlreichen, an das kleinflächig wechselnde Mosaik der Rheinauen-Standorte angepassten Waldgesellschaften geprägt und beheimatet zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Viele dieser Tiere sind zum Beispiel auf alte Eichen angewiesen. Eichen, die ohne aktive Pflege von anderen, mehr schattenertragenden Baumarten wie zum Beispiel der Buche, verdrängt werden. Beispielsweise werden andere Baumarten entnommen, die von unten in die Baumkrone der Eiche einwachsen und diese beschatten. Somit werden Lebensräume für Arten erhalten, die auf sonnenbeschienene Eichenkronen angewiesen sind.
Im Schonwald Dossenwald ist das Ziel die Erhaltung und Förderung des Kiefernbestandes auf der ausgeprägten Binnendüne mit angrenzenden Flugsandfeldern, die zahleichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bietet. Darüber hinaus soll der naturnahe und artenreiche Eichen-Hainbuchenwald auf den Schluten des ehemaligen Neckar-Schwemmfächers erhalten und gefördert werden. Hier ist vor allem die Verjüngung der Eiche eine Herausforderung. Als Lichtbaumart hat diese auf den gut nährstoffversorgten Standorten kaum eine Chance sich gegen die im Wachstum überlegeneren Baumarten, die deutlich schattentoleranter sind, durchzusetzen.- Wie erfolgt die Pflege und Entwicklung der Waldbiotope?
Mit der Waldbiotopkartierung werden im Stadtwald die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten erfasst. Für die einzelnen Waldbiotope werden Maßnahmen für deren Erhaltung, Pflege und Entwicklung erarbeitet. Erfassungskriterien der Waldbiotopkartierung sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Basis der Betrachtung ist dabei das einzelne Biotop.
Die notwendigen Maßnahmen für die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Waldbiotope werden in der forstlichen Planung, der Forsteinrichtung detailliert beschrieben, denn die Biotope dürfen weder zerstört noch aktiv nachhaltig beeinträchtigt werden.
Um die Vielzahl unterschiedlicher Biotopstrukturen gliedern zu können, unterscheidet die Waldbiotopkartierung Leitbiotoptypen. Dabei fasst ein Leitbiotoptyp Strukturen ähnlicher Ausprägung zusammen. Bei uns in Mannheim haben wir Beispielsweise als Leitbiotoptypen im Wald seltene und naturnahe Waldgesellschaften, Wald mit schützenswerten Pflanzenarten, strukturreiche Waldbestände, strukturreiche Waldbestände, strukturreiche Waldränder und Naturgebilde.- Was bedeuten FFH-Gebiete für die Waldentwicklung?
Die EU hat 1992 ein Konzept entwickelt, um natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen in Europa grenzübergreifend zu erhalten. Die „Natura2000-Richtlinie“ bildet die Grundlage für das europaweite Netz aus Schutzgebieten. Natura 2000 ist das Herzstück der europäischen Naturschutzpolitik. Im Fokus steht der Erhalt der Biodiversität sowie von besonders typischen Lebensräumen mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften sowie die Vorkommen ausgewählter Arten.
Die Grundlagen von Natura 2000 bilden die beiden europäischen Naturschutz-Richtlinien, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL). Mit deren Einführung waren die Mitgliedstaaten aufgefordert, repräsentative, naturschutzbedeutsame Gebiete als Natura 2000–Gebiete zu melden. Eine besondere naturschutzfachliche Bedeutung haben hierbei die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, kurz FFH-Gebiete. In den Natura 2000-Gebieten steht ein auf die Landnutzung abgestimmtes, auf Artenlebensstätten und Lebensraumtypen angepasstes Erhaltungsmanagement im Vordergrund.
Im Zuge der Managementplanung werden Lebensraumtypen, geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie die Vogelarten, die für die Gebietsausweisung relevant sind, kartiert und deren Erhaltungszustand beurteilt. Auf Grundlage der Kartierergebnisse werden Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert und darauf aufbauend Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen entwickelt, deren Umsetzung den Erhalt oder die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands gewährleisten. Grundlage für die Maßnahmen zur Erhaltung und zur Entwicklung der FFH-Gebiete sind die Managementpläne.
Innerhalb der FFH- und Vogelschutzgebiete Mannheims werden im Wald die dort formulierten „nötigen Erhaltungsmaßnahmen“ durchgeführt, um die gebietsspezifisch festgelegten Arten und Lebensräume nachhaltig zu entwickeln. Diese Managementpläne dienen unseren Revierleitenden darum als wesentliche Orientierungshilfe für eine Natura 2000-konforme Waldentwicklung und Waldpflege.Regelmäßig werden die Maßnahmen evaluiert und diese bei der Erstellung der forstlichen Planung mitberücksichtigt. Dafür wird die sog. Forsteinrichtung als integrative Bewirtschaftungsplanung im Sinne der FFH-Richtlinie erstellt. Durch die Integration und Verknüpfung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen mit der forstbetrieblichen Planung wird eine abgestimmte, die Erhaltungsziele berücksichtigende Waldentwicklung sichergestellt. Hierfür notwendige fachliche Grundlagen werden dabei durch die Waldbiotopkartierung ergänzt und die kartierten Waldbiotope mit den jeweils geplanten Maßnahmen im Forsteinrichtungswerk bestandesweise dargestellt. Im Rahmen der Jahresplanung wird stets nochmals vor Beginn der Maßnahmen eine waldökologische Erheblichkeitsabschätzung vorgenommen und dabei geprüft, ob ggf. durch die beabsichtigte Maßnahme Verschlechterungen für die Lebensraumtypen innerhalb der FFH-Gebiete der Mannheimer Wälder auftreten könnten. Die Revierleitenden pflegen auch dabei einen vertrauensvollen Austausch mit der Unteren- und Höheren Naturschutzbehörde und werden von diesen unterstützt.
- Was wird im Wald für das Artenschutzprogramm getan?
Der Artenschutz stellt eine wichtige und vielseitige Aufgabe im Waldnaturschutz in Mannheims Wäldern dar. Die Zuständigkeiten liegen bei der Höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe und der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Mannheim sowie der Landesanstalt für Umwelt (LUBW).
Am Regierungspräsidium Karlsruhe arbeiten fachübergreifende Teams daran, die Artenvielfalt zu erhalten und Lebensräume zu entwickeln. Das Regierungspräsidium erarbeitet dabei zum Beispiel Artenschutzvorgaben für streng geschützte Arten.
Das Regierungspräsidium setzt die Programme des Landes zur Erhaltung der Artenvielfalt um. Dabei werden die vielfältigen Lebensräume der einzelnen Arten gesichert, um ihr Überleben zu gewährleisten. Zur Unterstützung beauftragt das Regierungspräsidium Art-Spezialisten, die die Revierleitenden bei uns in Mannheim in Fragen des Artenschutzes bei gemeinsamen Begängen Vorort mehrfach im Jahr beraten. Dabei werden konkrete Maßnahmen evaluiert und darauf aufbauende Maßnahmen besprochen, die notwendig sind, um gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Darüber hinaus werden Arten einbezogen, für die wir in Mannheim eine besondere Verantwortung haben.- Warum werden Wegränder gemäht?
Wegränder mit ihren krautigen Pflanzen, lichtbedürftigen Gräsern und Stauden sind wertvolle Saumbiotope, die durch eine große Artenvielfalt gekennzeichnet und wertvoller Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten sind, die im angrenzenden Wald nicht vorkommen. Im Waldbestand haben diese auf Grund des Lichtmangels durch die Beschattung der Bäume keinen Lebensraum. Die Pflanzen sind eine wichtige Nahrungsgrundalge für zum Beispiel viele Schmetterlingsarten.
Die Mahd der Wegränder ist ökologisch wichtig. Durch die Mahd verbuschen die Wegränder nicht, schnelle wachsende Arten und Neophyten werden gemindert und somit die Artenvielfalt unterstützt. Von der Mahd profitieren insbesondere niederwüchsige Arten, die anderen Pflanzen im Wachstum unterlegen sind, wie zum Beispiel Sand-Thymian oder Steinquendel. Ohne regelmäßige aktive Mahd bekommen die niederwüchsigen Arten nicht genug um Licht, um dort zu wachsen. Sie werden verdrängt.
Die Mahdzeiträume im Stadtwald werden mit Artenschutzspezialisten der Höheren Naturschutzbehörde und Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt bei der Maßnahmenplanung soweit notwendig abgestimmt unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden Ressourcen.
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