Aufenthaltsgestattung

Während des Asylverfahrens erhalten Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung. Diese wird befristet ausgestellt und so lange verlängert bis das Verfahren abgeschlossen ist.

1. Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Die Erteilung und die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung können Sie schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail beantragen.

2. Was müssen Sie vorlegen?

Bitte senden Sie mit dem Antrag ein:

  • Bisherige Aufenthaltsgestattung
  • Bescheinigung der Unterkunft über Anwesenheit
     
3. Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Aufenthaltsgestattung gebührenfrei
4. Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Den Antrag können Sie bei der Ausländerbehörde stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.


Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.

 

 

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