Niederlassungserlaubnis für Geflüchtete
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet. Damit dürfen Sie arbeiten oder selbständig tätig sein. Geflüchtete erhalten die Niederlassungserlaubnis nach eigenen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.
Sofern der Aufenthalt erlaubt ist, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung zur Bestätigung der Antragstellung. Diese wird bis zur endgültigen Entscheidung über das Aufenthaltsrecht verlängert. Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung der Bescheinigung.
Nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland können Sie die Einbürgerung beantragen. Über Verfahren und Voraussetzungen informieren wir Sie gern.
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Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Die Niederlassungserlaubnis können Sie schriftlich per Post beantragen.
Regelmäßige Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Zudem müssen ein gesicherter Lebensunterhalt, eine ausreichende Altersvorsorge, ausreichender Wohnraum und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. - Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte übersenden Sie:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Lebensunterhaltes in Kopie
- Nachweis über eine Krankenversicherung in Kopie
- Nachweis über Altersvorsorge in Kopie
- Nachweis über Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen in Kopie
- Nachweis über Deutschkenntnisse im Niveau Deutsch B 1 in Kopie
- Nachweis über erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses in Kopie
- Pass in Kopie
Weitere Unterlagen können im Verfahren angefordert werden.
Ein biometrisches Passbild ist beim Vorsprachetermin mitzubringen. - Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Niederlassungserlaubnis 69,00 - 147,00 Euro - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Die Niederlassungserlaubnis können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie erhalten im Lauf des Verfahrens einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Ihr Ansprechpartner richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.
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