Einbürgerung

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland? Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und dadurch die Bürgerrechte, wie das volle aktive und passive Wahlrecht erhalten? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Einbürgerung zu beantragen.

Hinweis:
Seit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes am 27.06.2024 wird in Deutschland die mehrfache Staatsangehörigkeit anerkannt. 
In Ihrem Herkunftsland gibt es jedoch eventuell andere Regelungen, die keine mehrfache Staatsangehörigkeit erlauben. Wir empfehlen daher, vor der Antragstellung mit Ihrer zuständigen Auslandsvertretung zu klären, ob Ihre bisherige Staatsangehörigkeit durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verloren gehen kann.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Der Antrag auf Einbürgerung ist schriftlich bei der Staatsangehörigkeitsbehörde zu stellen. 
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie den Quick-Check durchzuführen. Damit können Sie selbst unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft die Staatsangehörigkeitsbehörde, nachdem Sie Ihren Antrag und Ihre Unterlagen abgegeben haben. 
Weitere Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen erhalten Sie unter folgendem Link

Was müssen Sie vorlegen?

Den Antrag auf Einbürgerung können Sie hier herunterladen: 

Einbürgerungsantrag

 

Bitte legen Sie mit dem Antrag alle Unterlagen vollständig und in Kopie (keine Originale) vor. Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie dem Merkblatt über die notwendigen Unterlagen im Einbürgerungsverfahren entnehmen, das Sie hier herunterladen können. 

Merkblatt über die Notwendigen Unterlagen im Einbürgerungsverfahren

 

Nur wenn Ihr Antrag vollständig eingereicht wird, kann dieser bearbeitet werden. 

Welche Gebühren werden fällig?
DienstleistungGebühr
Einbürgerung255,00 Euro

Die Gebühr für die Einbürgerung wird mit dem Stellen Ihres Antrages  fällig.  Die Gebühr muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung bezahlt werden. Die Zahlungsinformationen erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung. Anträge ohne Zahlungseingang können nicht bearbeitet werden. 
Bitte beachten Sie, dass Gebühren auch anfallen, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Bei einer Rücknahme werden Ihnen 105,00 Euro von der einbezahlten Gebühr erstattet. Bei einer Ablehnung ist die vollständige Gebühr zu bezahlen und Ihnen wird keine Gebühr erstattet. 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Der Antrag auf Einbürgerung ist schriftlich bei der Staatsangehörigkeitsbehörde zu stellen. Sie können Ihren Antrag als Brief schicken.


Fachbereich Bürgerdienste
-Staatsangehörigkeitsbehörde-
K 7
68159 Mannheim

 

Wenn Sie allgemeine Fragen zur Einbürgerung haben können Sie das Info-Telefon 0621 293-3280 anrufen.
Im weiteren Verfahren wird mit Ihnen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart. Wir kommen auf Sie zu.

 

 

 

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