Blaue Karte EU

 

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Ausländer*innen aus Drittstaaten, die in Deutschland eine hochqualifizierte Beschäftigung ausüben.

Er bietet Erleichterung für den Familiennachzug und den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis, also eines unbefristeten Aufenthaltstitels.

Die wesentlichen Voraussetzungen für die Erteilung sind ein Hochschulabschluss, ein der Qualifikation entsprechender Arbeitsplatz und ein Mindestbruttogehalt.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

 Die blaue Karte EU können Sie auch digital über das Bürgerportal oder schriftlich per Post beantragen.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte übersenden Sie mit dem Antrag:

  • Pass in Kopie
  • Arbeitsvertrag mit Gehaltsangaben in Kopie
  • Hochschulabschluss in Kopie
  • Ggf. Anerkennung des Hochschulabschlusses in Kopie
  • Falls vorhanden: bisheriger Aufenthaltstitel in Kopie
  • Krankenversicherungsnachweis in Kopie
  • Mietvertrag in Kopie
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Blaue Karte EU    100,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die blaue Karte EU können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie erhalten im Lauf des Verfahrens einen Termin zur persönlichen Vorsprache.


Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.

 

 

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