Visum zur Einreise
Für die Einreise in das Bundesgebiet benötigen Ausländer*innen mit der Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union in der Regel ein Visum.
Dieses wird vor der Einreise durch die deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt.
Bei Fragen zum Verfahren können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Informationen über das Antragsverfahren erhalten Sie bei der Auslandsvertretung.
Informationen über Ihre zuständige Vertretung erhalten Sie bei dem Auswärtigen Amt.
Das Auswärtige Amt hat einen Visa-Navigator erstellt. Er kann Ihnen bei der Prüfung, welches das richtige Visum für Sie ist, helfen.
- Was müssen Sie vorlegen?
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Informationen über die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie bei der Auslandsvertretung.
- Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Visum zur Einreise 75,00 Euro - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Den Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise können Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes stellen.
Dort erhalten Sie auch Informationen über das Antragsverfahren.
Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.
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