Zusatzblatt zur Aufenthaltserlaubnis
Wenn Ihr Aufenthaltsrecht zweckgebunden erteilt wurde, ist dies in dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel vermerkt. Eine Änderung des Aufenthaltszwecks, z.B. Wechsel des Arbeitsplatzes, Ausbildungsverhältnisses oder des Studienfachs ist nur zulässig, wenn das Zusatzblatt durch die Ausländerbehörde entsprechend geändert wurde.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Die Änderung des Zusatzblattes zum Aufenthaltstitel können Sie schriftlich per Post beantragen.
Den Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage Ihres Aufenthaltstitels können Sie auch elektronisch über das Bürgerportal unter Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen stellen. - Was müssen Sie vorlegen?
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- Nachweise über die beantragten Änderungen
- Bei Wechsel des Arbeitsplatzes zusätzlich: Erklärung des Arbeitgebers zum Beschäftigungsverhältnis
- Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Zusatzblatt zur Aufenthaltserlaubnis 50,00 Euro - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Den Antrag können Sie schriftlich per Post bei der Ausländerbehörde stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.
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