Einladung eines/einer Besucher*in aus dem Ausland/Verpflichtungserklärung
Für den Besuchsaufenthalt eines/einer Ausländer*in ist ein Visum erforderlich, das durch die deutsche Auslandsvertretung erteilt wird. Voraussetzung ist die finanzielle Absicherung des Aufenthaltes, einschließlich der eventuell entstehenden Kosten im Krankheitsfall und der Rückreise. Dies kann durch eigene Mittel des/der Besucher*in oder durch die Garantie eines/einer Gastgeber*in in Deutschland nachgewiesen werden. Hierzu kann der/die Gastgeber*in eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Bitte beachten Sie, dass auf die Erteilung des Besuchsvisums kein Anspruch besteht. Dieses wird durch die Auslandsvertretung ohne Beteiligung der örtlichen Ausländerbehörde im Ermessen erteilt.
- Wie können Sie das Anliegen beantragen?
Den Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungserklärung können Sie digital über das Bürgerportal oder schriftlich per Post stellen.
Aufgrund der Vielzahl der Besuchseinladungen müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 8-10 Wochen rechnen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Eine Verpflichtungserklärung ist ab Ausstellung 6 Monate gültig.
- Was müssen Sie vorlegen?
Bitte übersenden Sie:
- Ausgefülltes Formular für die Beantragung einer Verpflichtungserklärung
- Erklärung des Verpflichtenden
- Pass oder Personalausweis und ggf. Aufenthaltstitel in Kopie
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes des/der Verpflichtenden (einladende Person): Bei Arbeitnehmer*innen: Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate), bei Selbständigen/Freiberuflichen: letzter Einkommenssteuerbescheid und Bescheinigung des/der Steuerberater*in über das monatliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate (Nettoeinkommen = Einkommen, das dem/der Verpflichtenden nach Abzug aller Steuern und Pflichtversicherungen zur Verfügung steht)
- ggf. andere Nachweise über das Einkommen wie z.B. Rentenbescheid, Bescheid über Zusatzversorgung/Betriebsrente, Arbeitslosengeldbescheid, Bundeserziehungsgeldbescheid, jeweils in Kopie, Mieteinnahmen (Bescheinigung des/der Steuerberater*in über Nettomieteinnahmen)
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr Verpflichtungserklärung 29,00 Euro Die Bearbeitungsgebühr fällt auch bei negativer Bonitätsprüfung oder Rücknahme des Antrages an.
- Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Die Erteilung der Verpflichtungserklärung können Sie online oder schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Termin zur persönlichen Abholung der Verpflichtungserklärung. Im Onlineverfahrens können Sie auch den Postversand wählen, dann wird Ihnen die Verpflichtungserklärung per Einschreiben zugesandt.
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