Verlust der Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie Ihre Niederlassungserlaubnis verloren haben, muss für Sie ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt werden. Wenn Sie später das Dokument wiederfinden oder wiedererhalten, informieren Sie bitte die Ausländerbehörde hierüber.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Einen neuen eAT wegen Verlustes der Niederlassungserlaubnis können Sie durch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde beantragen.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Gültiger Pass
  • Aktuelles biometrisches Passbild
     
Welche Gebühren werden fällig?

 

Dienstleistung Gebühr
Neuer eAT wegen Verlustes der Niederlassungserlaubnis 67,00 Euro

 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Einen neuen eAT können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Termine können über die online Terminreservierung oder telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner vereinbart werden.


Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.

 

 

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