Reiseausweis für Flüchtlinge

Für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer*innen einen anerkannten und gültigen Pass besitzen.

Ausländer*innen, die in Deutschland als asylberechtigt oder als Flüchtling anerkannt sind, erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge mit befristeter Gültigkeitsdauer.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Reiseausweis.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Den Reiseausweis können Sie schriftlich per Post oder durch eine persönliche Vorsprache beantragen.

Was müssen Sie vorlegen?
  • Aktuelles biometrisches Passbild
Welche Gebühren werden fällig?
 
Dienstleistung Gebühr
Reiseausweis für Flüchtlinge 60,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Den Reiseausweis können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Einen Termin zur persönlichen Vorsprache können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.


Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.

 

 

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