Umzug als Asylbewerber*in
Während des Asylverfahrens kann der Wohnort nicht frei gewählt werden. Der/die Asylsuchende wird einer Gemeinde zur Unterbringung zugewiesen. Ausnahmsweise ist eine Umverteilung möglich, um eine familiäre Lebensgemeinschaft von Ehepartner*innen oder Kindern mit ihren Eltern herzustellen.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Einen Umverteilungsantrag können Sie schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail stellen.
- Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte übersenden Sie
- formloser Antrag auf Umverteilung in eine andere Gemeinde mit Angabe der Gründe
- Erklärung des/der Wohnungsinhaber*in, dass dieser/ diese bereit ist, den/die Antragsteller*in für die Dauer des gesamten Asylverfahrens aufzunehmen
- Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Kopie und Einverständniserklärung des/der Vermieter*in, dass der/ die Antragsteller*in einziehen darf
- Aktuelle Verdienstabrechnung, bez. Sozialhilfebescheid in Kopie
- Original der Heiratsurkunde bei Ehepartner*innen
- Original der Geburtsurkunde bei Kindern
- Welche Gebühren sind fällig?
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Dienstleistung Gebühr Umziehen als Asylbewerber*in 50,00 Euro - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Den Antrag auf Umverteilung müssen Sie bei der Ausländerbehörde des bisherigen Wohnortes stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.
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