Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine „Hilfe zur Erziehung“ für sich und für ihre Kinder, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung/Entwicklung nicht sichergestellt ist bzw. werden kann (§ 27 SGB VIII).
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an das Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste wenden, insbesondere dann wenn sie Schutz benötigen (§ 42 SGB VIII). Sie werden von dort beraten, begleitet und ggf. vor Gefährdungen geschützt.
Ziel des Projekts „ZuwaMa – Integrationsprojekt für Zuwanderer aus Südosteuropa in Mannheim“ ist die Verbesserung der Erwerbschancen von Neuzuwanderinnen und -zuwanderern aus Bulgarien und Rumänien in den Stadtgebieten Jungbusch/Verbindungskanal und in den angrenzenden Quartieren in Mannheim. ZuwaMA zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern, berufliche Perspektiven zu entwickeln und nachhaltig in Arbeit zu integrieren.
Einwanderungen aus Südosteuropa, insbesondere von Menschen aus prekären sozialen Lagen, erweisen sich als kein temporäres, sondern als Dauerphänomen. Die damit einhergehenden sozialen sowie infrastrukturellen Implikationen auf kommunaler Ebene sind groß. Die Stadt Mannheim reagiert darauf mit verschiedenen abgestimmten integrationspolitischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Mannheim e.V.
Der Deutsche Kinderschutzbund engagiert sich für die Zukunft aller Kinder. Der Kinderschutzbund setzt sich ein für das Recht von Kindern und Jugendlichen auf gewaltfreies Aufwachsen und Beteiligung, unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Entfaltung ihrer Fähigkeiten und stärkt Eltern in ihrer Erziehungskompetenz. Der Ortsverband Mannheim leitet wichtige Projekte in den drei Bereichen Prävention, Intervention und Beratung.