Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrer vorgesehene Straße. Ein Zusatzschild unter dem Fahrradstraßen-Schild zeigt an, ob die Straße auch von Autos mitbenutzt werden kann. Dies ist für Kfz z. B. in der Mönchwörthstraße und der Schlossgartenstraße nur in eine Fahrtrichtung erlaubt. Mit dem Konzept der Fahrradstraßen möchte die Stadt Mannheim bestehende Hauptrad-Verbindungen verdeutlichen und den Radverkehr in diesen Straßen komfortabler und sicherer machen.
Neben der Verlegung der Südtangente in neue Lage ist die Herstellung der Innere Erschließung des Glückstein-Quartiers – der Glücksteinallee - in zwei Stufen ein wichtiger Baustein.
Der erste Bauabschnitt der Glücksteinallee umfasste die (verlängerte) Windeckstraße sowie den Großteil der Glücksteinallee – von der Landteil- bis zur Carl-Metz-Straße - und wurde bereits Ende 2015 hergestellt.
Der zweite Bauabschnitt der Glücksteinallee – von der Carl-Metz- bis zur Tunnelstraße - wurde im Zeitraum zwischen August 2018 und September 2019 ausgeführt. Dabei erfolgte neben der Verlängerung der Glücksteinallee auch die direkte Verbindung der Rennershofstraße mit der Tunnelstraße.
Im Vorfeld der Maßnahme musste die alte Feuerwache inkl. Tiefengründung abgebrochen werden, da nun die Kanalisation und die Straßenkörper durch dieses Grundstück hindurchgeführt werden.
Die gesamte Erschließung dient dem übergeordneten Ziel, bis zum Jahr 2021 rund 1.500 Bewohner und 4.600 Beschäftigte im Glücksteinquartier anzusiedeln. Die dafür notwendigen Bauvorhaben wie das Büro- und Hotelgebäude der SSN-Group, das Parkhaus der Mannheimer Parkhausbetriebe oder das Büro- und Wohnprojekt „Quartier Hoch 4“ des Bauunternehmens Diringer und Scheidel nehmen zusehends Gestalt an, andere sind bereits fertig oder stehen kurz vor der Fertigstellung. Das „Haus im Glückstein“ auf Baufeld 11, die Villen am Hanns-Glückstein-Park und dessen Neugestaltung zeichnen bisher das konkreteste Bild des künftigen Erscheinungsbildes.
Die Kosten der Maßnahme „Glücksteinallee sowie verl. Windeckstraße“ belaufen sich auf rund 8,7 Mio. EUR. Ein Maßnahmenbeschluss des Gemeinderates erfolgte bereits im Dezember 2013.
Die neue Trasse der Glücksteinallee bindet im Westen des Areals in Höhe der Tunnelstraße an den vorhandenen Bestand an und wird ab dort, parallel zur neu verlegten Südtangente, in Richtung Osten geführt. Zur Abwicklung des Verkehrs erfolgt im Bereich Tunnelstraße / Rennershofstraße eine Verbindung der beiden Straßen. Die Meerfeldstraße wird im Bereich der künftigen Glücksteinallee aufgrund der Freihaltetrasse für die Stadtbahn derart zurückgebaut, dass künftig keine direkte Zufahrt auf die neue Glücksteinallee möglich ist.
Neben der Verlegung der Südtangente in neue Lage ist die Herstellung der Innere Erschließung des Glückstein-Quartiers – der Glücksteinallee - in zwei Stufen ein wichtiger Baustein.
Der erste Bauabschnitt der Glücksteinallee umfasste die (verlängerte) Windeckstraße sowie den Großteil der Glücksteinallee – von der Landteil- bis zur Carl-Metz-Straße - und wurde bereits Ende 2015 hergestellt.
Der zweite Bauabschnitt der Glücksteinallee – von der Carl-Metz- bis zur Tunnelstraße - wurde im Zeitraum zwischen August 2018 und September 2019 ausgeführt. Dabei erfolgte neben der Verlängerung der Glücksteinallee auch die direkte Verbindung der Rennershofstraße mit der Tunnelstraße.
Im Vorfeld der Maßnahme musste die alte Feuerwache inkl. Tiefengründung abgebrochen werden, da nun die Kanalisation und die Straßenkörper durch dieses Grundstück hindurchgeführt werden.
Die gesamte Erschließung dient dem übergeordneten Ziel, bis zum Jahr 2021 rund 1.500 Bewohner und 4.600 Beschäftigte im Glücksteinquartier anzusiedeln. Die dafür notwendigen Bauvorhaben wie das Büro- und Hotelgebäude der SSN-Group, das Parkhaus der Mannheimer Parkhausbetriebe oder das Büro- und Wohnprojekt „Quartier Hoch 4“ des Bauunternehmens Diringer und Scheidel nehmen zusehends Gestalt an, andere sind bereits fertig oder stehen kurz vor der Fertigstellung. Das „Haus im Glückstein“ auf Baufeld 11, die Villen am Hanns-Glückstein-Park und dessen Neugestaltung zeichnen bisher das konkreteste Bild des künftigen Erscheinungsbildes.
Die Kosten der Maßnahme „Glücksteinallee sowie verl. Windeckstraße“ belaufen sich auf rund 8,7 Mio. EUR. Ein Maßnahmenbeschluss des Gemeinderates erfolgte bereits im Dezember 2013.
Alle 5 Jahre werden die 48 Mitglieder des Mannheimer Gemeinderates der von den Bürgern der Stadt gewählt. Wichtigste Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Kommunalwahlen sind die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG), die Kommunalwahlordnung (KomWO) sowie die Gemeinsamen Hinweise des Innenministeriums und der Landeswahlleiterin zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen und der Europawahl am 25. Mai 2014 (KomEuWHinweise).
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Es gibt kein einheitliches Verfahren für die Wahl des Europäischen Parlaments in Europa. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).
Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen mitgliedschaflich organisierten Vereinigungen eingereicht werden. Gewählt werden Listen für einzelne Bundesländer oder gemeinsame Listen für alle Länder.
Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts
Das Haus des Jugendrechts Mannheim ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.