Um den Weg zur Klimaneutralität zu überwachen, erstellt die Stadt Mannheim jährlich eine kommunale CO2-Bilanz und pflegt eine öffentliche Informationsplattform für den Klimaschutz-Aktionsplan 2030 mit dem Namen ClimateView.
Alle Unterhaltsverpflichtungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dem Grunde nach müssen nicht nur Eltern Unterhalt für Ihre Kinder zahlen, sondern auch Kinder für Ihre Eltern. Die Unterhaltspflicht ist vorrangig zu öffentlichen Leistungen. D. h. bevor Leistungen gewährt werden können sollte geklärt sein, ob der Unterhalt den Bedarf vollständig abdeckt oder zumindest den Bedarf verringert.
Um Blindenhilfe erhalten zu können, muss zunächst eine der folgenden medizinischen Voraussetzungen vorliegen:
- vollständig erblindet oder
- 1/50 Sehschärfe oder
- besser, aber mit entsprechender Gesichtsfeldeinschränkung.
Leistungen der Blindenhilfe sind landesrechtlich und bundesrechtlich geregelt:
- Landesblindenhilfe im Landesblindenhilfegesetz Baden-Württemberg (BliHG).
- (Bundes-)Blindenhilfe nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Blindenhilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) nach § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG) i. V. m. § 72 SGB XII
Blindenhilfe wird monatlich als Geldzahlung geleistet. Hilfsmittel (Blindenhund, Lesegeräte, Langstock, usw.) sind nicht durch die Blindenhilfe abgedeckt.