Eine „Landeserstaufnahmeeinrichtung“ (LEA) ist die erste Station eines nach Deutschland kommenden Asylsuchenden. Nach der Ankunft sind nach dem Asylverfahrensgesetz mehrere Verfahrensschritte (Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung, Gesundheitsuntersuchung, Asylantragstellung und Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)) vorgesehen.
Mit BüMA bzw. Ankunftsnachweis in Aufnahmeeinrichtung:
Mit der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) besteht eine Residenzpflicht, die auf den Bezirk der zuständigen Aufnahmeeinrichtung beschränkt ist. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind beim RP Karlsruhe zu stellen.
Die BüMA wurde mittlerweile durch den Ankunftsnachweis ersetzt.
Mit Aufenthaltsgestattung nach Asylantragstellung:
Laut Gesetz müssen alle Asylbewerber während der ersten sechs Monate in Deutschland, in Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Dort wird ihnen der "notwendige Bedarf" in Form von Unterkunft, Kleidung und Gemeinschaftsverpflegung gestellt.
Zusätzlich bekommen Flüchtlinge ein sogenanntes Taschengeld in bar ausgezahlt, für eine volljährige Einzelperson sind das 143 Euro im Monat (siehe § 3 AsylbLG).
Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Nachstehend sind verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, die eine erste Übersicht ermöglichen, jedoch aufgrund der Komplexität der Rechtslage nicht abschließend sind:
Der kommunalen Psychiatriekoordination, angesiedelt in der Sozialplanung, obliegt die Geschäftsführung des örtlichen Arbeitskreises Psychiatrie, dem zentralen Beratungs- und Kooperationsgremium im Gemeindepsychiatrischen Verbund der Stadt Mannheim.
Der Arbeitskreis Psychiatrie berät die Stadt Mannheim in Fragen der Psychiatrieplanung und der institutionellen Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Hilfen.
Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) in Mannheim ist zentrale Anlaufstelle bei Fragen, die sich bei der Inanspruchnahme von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung sowie der psychosozialen Hilfen oder im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung ergeben.
Die globale Finanzkrise hat zu einer weltweiten Abschwächung der Konjunktur geführt. Mit den Konjunkturpaketen I und II möchte die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegensteuern.
Während die Maßnahmen des Konjunkturpakets I bereits am 05.12.2008 im Bundesrat beschlossen wurden, wurde das Gesetzgebungsverfahren zum Konjunkturpaket II am 20.02.2009 abgeschlossen. Daneben plant das Land Baden-Württemberg ein Infrastrukturprogramm, durch das vor allem Investitionsmaßnahmen in die Jahre 2009 und 2010 vorgezogen werden sollen.