Im Betreuten Wohnen für Senioren können Sie bis ins hohe Alter weitgehend selbstständig und selbstbestimmt leben.
Die Wohnungen sind barrierefreie und hervorragend auf die besonderen Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten.
Vielfältige Dienst- und Hilfeangebote unterstützen Sie, den eigenen Haushalt auch bei gesundheitlichen Einschränkungen zu führen.
Anspruchsberechtigt ist gemäß § 74 SGB XII derjenige, der verpflichtet ist, die erforderlichen Bestattungskosten zu tragen und dem das Tragen der Kosten nicht zugemutet werden kann.
Dies können im Einzelnen sein (nicht abschließend):
• mögliche vertraglich Verpflichtete
• Erben
• Unterhaltspflichtige
• Bestattungspflichtige nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Der Nachlass ist mit seinem vollen Wert für die Bestattungskosten vorrangig einzusetzen. Ebenso Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, wie z. B. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Bestattungsgeld, Beihilfe in Todesfällen, Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung oder ein möglicher Schadenersatzanspruch bei einer schuldhaften Tötung (z.B. bei einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall etc.).
Sind die Bestattungskosten weiterhin nicht gedeckt, richtet sich die Zumutbarkeit der Kostentragung nach den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der/des Verpflichteten.
Wenn Sie ein Forderungsschreiben des Fachbereiches Arbeit und Soziales erhalten, sollten Sie umgehend reagieren. Sie ersparen sich damit Unannehmlichkeiten und vermeidbare weitere Kosten.
Informationen zum Unterhalt finden Sie in der entsprechenden Unterseite.
Besondere Leistungen (Bestattungskosten und Blindenhilfe)
Unter besonderen Voraussetzungen können Sie bei uns eine Beihilfe zu den Bestattungskosten sowie Leistungen der Blindenhilfe beantragen. Einzelheiten finden Sie in den entsprechenden Unterseiten.
Die Folgen des globalen Klimawandels sind in den Städten bereits deutlich spürbar. Lange Dürreperioden, häufige Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen sind die Folgen.