Sind Sie pflegebedürftig und leben im eigenen Haushalt, wird zunächst geprüft, ob und inwieweit mit unterstützenden Maßnahmen die Versorgungssituation zu Hause erhalten werden kann.
Dann, wenn eine Versorgung im Haushalt nicht mehr möglich ist und die Leistungen der Pflegekasse (siehe „Pflege im eigenen Haushalt“), sowie das eigene Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen, können Sie Leistungen bei uns beantragen.
dem für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.
Der Abfallkalender bietet einen Überblick über die Abholtermine für Rest- und Biomüll, für Papier und Wertstoffe, Grünabfälle und Weihnachtsbäume. Der Stadtraumservice Mannheim stellt ab Anfang 2024 auf den digitalen Abfallkalender per App oder online um.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Wir übernehmen die Kosten zur Weiterführung Ihres Haushalts, wenn - Sie bisher die leitende und ordnende Funktion im Haushalt innehatten, - Sie vorübergehend dazu nicht mehr in der Lage sind (zum Beispiel bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt), - keine anderen Haushaltangehörigen den Haushalt für Sie führen können - und keine Ansprüche (zum Beispiel bei der Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung).
Der Runde Tisch "Gemeinschaftliches Wohnen in Mannheim" ist auf dem Weg zu einer gemeinsamen Struktur und Organisation. Das vollständige Protokoll finden Sie am Ende der Seite.
Die nächste Sitzung des Runden Tisches findet am Samstag, den 30. Juni 2012, von 10 bis 13 Uhr im Stadthaus N 1, Raum Swansea, statt.
Nach Landesstatistikgesetz ist die Kommunale Statistikstelle für die Durchführung aller wesentlichen statistischen Aufgaben der Kommune zuständig. Sie ist räumlich und organisatorisch von anderen Dienststellen getrennt, gegen den Zutritt unbefugter Personen hinreichend geschützt und mit eigenem Personal ausgestattet, das nicht mit Aufgaben des Verwaltungsvollzugs betraut ist.