Die Stadt Mannheim hilft auch alleinstehenden und wohnungslosen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (zum Beispiel Suchterkrankung, Arbeitslosigkeit, Verlust des Lebenspartners, Haftstrafen, Überschuldung, psychische Erkrankungen usw.). Bezüglich Vermietung/Vermittlung von Wohnraum wenden Sie sich bitte an die in Mannheim aktiven Wohnungsbaugesellschaften bzw. an Privatanbieter.
Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner*in für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung. Im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) findet sich die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Wahlen und Abstimmungen in Mannheim. Derzeit finden Sie unter dieser Rubrik insbesondere unsere Ergebnisse seit 2006, aber auch viel Wissenswertes rund um die Wahlen. Auf unseren Unterseiten zu den einzelnen Wahlarten gehen wir dann etwas tiefer ins Detail.
Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld-, Warenspielgeräte) ist an zwei Genehmigungen gebunden: eine persönliche Automatenaufstellererlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.
Die Einschulungsuntersuchung wird in zwei Schritten durchgeführt. Schritt 1 dient zum einen der Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen mit dem Ziel, rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten, zum anderen der präventiven gesundheitlichen Beratung von Kindern und Eltern. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet jeden Dienstag (außer in den Schulferien) eine regelmäßige Schulsprechstunde an.
Die Sprechstunde ist grundsätzlich offen – aus organisatorischen Gründen bitten wir aber um telefonische Voranmeldung. Die Beratung erfolgt durch Ärzt*innen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen!
Die Fülle der Angelegenheiten, mit der sich das Gremium „Gemeinderat“ in einer Großstadt zu befassen hat, ist ohne die unterstützende Arbeit in den rätlichen Ausschüssen nicht zu bewältigen. Von den zehn in Mannheim eingerichteten Ausschüssen seien beispielhaft der Ausschuss für Umwelt und Technik, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Bildung und Gesundheit sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Soziales genannt. Wie schon aus den Namen zu ersehen ist, widmet sich jeder Ausschuss einem bestimmten Themen- bzw. Zuständigkeitsbereich.
Die Einschulungsuntersuchung (ESU) wird in zwei Schritten durchgeführt. Ziel von Schritt 1 der ESU ist es, festzustellen, ob Förderbedarfe bestehen. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.
Schulsprechstunde
Der Fachbereich Gesundheit bietet jeden Dienstag (außer in der Schulferien) eine regelmäßige Sprechstunde an.