Das Schulgesetz Baden-Württemberg sieht in § 25 SchulG u.a. vor, dass jede Grundschule, jedes Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) und jede Berufsschule einen Schulbezirk hat. Wenn mehrere Schulen derselben Schulart bestehen, bestimmt der Schulträger die Schulbezirke.
Der gemütliche JungLe+-Bereich in der Zentralbibliothek für junge Menschen ab 14 Jahren bietet so einiges an aktuellen Medien und Freizeitspaß! Hier findet ihr Liebesromane, Thriller, Fantasybücher, Sachbücher, Zeitschriften, Konsolenspiele, Mangas, Comics, Graphic Novels und Rollenspiele. Kommt vorbei und schaut euch um!
Außengastronomie kann auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Wird ein Privatgrundstück genutzt, muss diese Fläche den baurechtlichen Anforderungen genügen. Für Alkoholausschank ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.