Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg. Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 21-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 09.04.2019 ist die Verwaltung mit der Einrichtung weiterer Fahrradstraßen gemäß des in der Vorlage V029/2019 dargestellten Konzeptes beauftragt.
Der Eigenbetrieb Stadtraumservice sieht Ende des dritten Quartals 2021 (Ende September) die Umsetzung der Fahrradstraße Meerfeldstraße auf den Abschnitten Windeckstraße – Emil-Heckel-Straße Richtung Süden sowie Landteilstraße – Windeckstraße Richtung Norden im Stadtteil Lindenhof vor. Diese Route stellt die Radhauptverbindung von der Innenstadt Richtung Lindenhof-Süd, Niederfeld sowie Neckarau-West dar.