Kfz - Abmeldung
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Bei der Abmeldung handelt es sich um die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs oder eines Anhängers. Das bedeutet, dass das Fahrzeug oder der Anhänger nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Mit der Außerbetriebsetzung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht.
Wenn Ihr Fahrzeug verschrottet wurde, ist ein Verwertungsnachweis über die Autoverwertung vorzulegen. Dieser bestätigt die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Mit den vorzulegenden Unterlagen kann jeder die Abmeldung beantragen.
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Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Verwertungsnachweis (wenn Fahrzeug verschrottet wurde)
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Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Abmeldung 16,50 Euro -
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Die Abmeldung können Sie durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erledigen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
Die Abmeldung können Sie auch digital über das Bürgerportal durchführen. Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.
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