Anmeldung zur Eheschließung
Erklärungen in leichter Sprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung über die Online Terminreservierung. Sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringen, kann die Anmeldung Ihrer Eheschließung bereits unterschrieben werden.
Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin und bringen Ihre gültigen Ausweisdokumente mit. Informationen über die erforderlichen Unterlagen finden Sie weiter unten. Im Einzelfall, gerade mit Auslandsbezug, sind weitere Unterlagen erforderlich, über die wir Sie im Termin aufklären.
Wichtige Informationen:
- Anmeldung der Eheschließung nur beim Standesamt in K 7, nach vorheriger Terminvereinbarung über die Online Terminreservierung möglich.
- Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl, wo Sie zum Standesamt gehen möchten.
- Anmeldung frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich.
- Die aktuell zulässige Personenzahl bei den Eheschließungen entnehmen Sie bitte direkt Ihrem Trauort unter "Trauorte und Termine".
- 1. Was müssen Sie mitbringen?
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Grundsätzliches:
- Sie müssen beide volljährig und geschäftsfähig sein.
- Am Einfachsten ist die Konstellation am Beispiel von zwei gebürtig deutschen Staatsangehörigen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung (nur bei Wohnorten außerhalb Mannheims). Wenn Sie in Mannheim gemeldet sind, ruft das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ab.
- Eine neu ausgestellte (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags mit Hinweisteil vom Standesamt Ihres Geburtsortes.
Wenn Sie in Mannheim geboren sind, stellen wir dieses Dokument für Sie aus.
- Wenn Sie bereits verheiratet waren ist zusätzlich vorzulegen:
Eheurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister jeweils mit Auflösungsvermerk.
Diese Urkunde erhalten Sie im Regelfall bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
Für gemeinsame Kinder benötigen wir zusätzlich:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
Wenn Sie bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, legen Sie bitte zusätzlich vor:
- Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister jeweils mit Auflösungsvermerk.
- Diese Urkunde erhalten Sie im Regelfall bei dem Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben
- Sie müssen beide volljährig und geschäftsfähig sein.
- 2. Gleichgeschlechtliche Eheschließung
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"Ehe für alle"
Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es in Deutschland die sogenannte "Ehe für alle".
Weitere Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung siehe hier:
Das bedeutet für gleichgeschlechtliche Paare gibt es nur noch die Heirat - die bis dahin nur mögliche „eingetragene Lebenspartnerschaft“ gibt es nicht mehr, zumindest für neue Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare.
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben Sie die Möglichkeit diese in eine Ehe „umzuwandeln“. Dies entspricht formell einer Eheschließung.
Was ist für eine "Umwandlung" zu tun?
- Vereinbaren Sie einen Termin: standesamt@mannheim.de oder
Tel.: 293 – 3101. - Erfolgte Ihre Eintragung der Lebenspartnerschaft in Mannheim, kann das Standesamt Mannheim in das Register Einblick nehmen.
- Erfolgte sie nicht in Mannheim, so ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisteil (nicht älter als sechs Monate) mitzubringen.
- Sind Sie nicht mit Wohnsitz in Mannheim gemeldet, bringen Sie bitte auch eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes mit.
KostenJe Eheurkunde 20,00 Euro - Vereinbaren Sie einen Termin: standesamt@mannheim.de oder
- 3. Was müssen Sie sonst noch wissen?
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- Im Einzelfall müssen wir für die Prüfung weitere Unterlagen nachfordern.
- Sind Sie in Mannheim geboren, so brauchen Sie keinen Auszug aus dem Geburtenregister zu besorgen.
Hatten Sie zuvor bereits in Mannheim geheiratet oder sich verpartnern lassen, so brauchen Sie keinen Nachweis über die Vorehe bzw. Lebenspartnerschaft vorzulegen.
In beiden Fällen haben wir direkten Zugriff auf die Register.
Umfassendere Prüfung der Unterlagen
Diese erfolgt wenn Sie,
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nicht im Bundesgebiet geboren sind und / oder eine ausländische Nationalität besitzen
- oder im Ausland geschieden sind.
- Diese Prüfungen bzgl. einer Eheschließung können oftmals viele Monate in Anspruch nehmen, je nach Land.
- Ist die Prüfung bzw. Anmeldung zur Eheschließung abgeschlossen, können wir gemeinsam Ihren konkreten Termin für die Eheschließung vereinbaren.
Schauen Sie vorab einfach in unseren Online-Traukalender zur besseren Planung, an welchem unserer 18 Trauorte und wann Sie gerne heiraten möchten!
- Im Einzelfall müssen wir für die Prüfung weitere Unterlagen nachfordern.
- 4. Welche Kosten kommen auf Sie zu?
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Prüfung der Ehevoraussetzungen 65,00 Euro dabei ausländisches Recht zu beachten (falls Befreiungsverfahren) 110,00 Euro (130,00 Euro) Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45,00 Euro Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten oder an einem "Ambientetrauort" (REM, Schloss, Luisenpark) 110,00 Euro Durchführung der Eheschließung, bei Anmeldung der Eheschließung außerhalb Mannheims zusätzlich 45,00 Euro jede Eheurkunde 20,00 Euro Datenabruf Melderegister 10,00 Euro Besondere (Miet-) Kosten je nach Trauort siehe unter "Trauorte und Termine" - 5. Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Kontakt
Termine zur Anmeldung der Eheschließung können über die Online Terminreservierung vereinbart werden.Vorsprache ausschließlich mit Termin
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Das Gebäude K 7 ist barrierefrei.
Anfahrt
Parkmöglichkeiten
Nutzen Sie gerne die Tiefgarage in H 6 (gebührenpflichtig)
Öffentlicher Nahverkehr
Stadtbahn Linie 2, Haltestelle MVV-Hochhaus.
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