Namensänderung
In den folgenden Fällen können Sie nach Ihrer Eheschließung oder nach Auflösung Ihrer Ehe Ihren Namen ändern lassen:
- Sie haben bei der Eheschließung noch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt. Diese Erklärung können Sie nachträglich gemeinsam abgeben.
- Sie haben bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt und möchten nun den bisherigen Familienamen/Geburtsnamen voranstellen oder anfügen (Doppelname)
- Sie möchten den Doppelnamen widerrufen
- Sie möchten nach Auflösung der Ehe wieder Ihren Geburtsnamen oder den Familiennamen annehmen, den Sie vor der Ehe geführt haben
- Sie möchten eine Namenserklärung abgeben nach einer Eheschließung im Ausland. Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten für Deutsche gegeben sind, können Sie beim Standesamt weitere gemeinsame Namenserklärungen abgeben. In diesem Fall ist eine persönliche oder telefonische Beratung unbedingt erforderlich. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen darüber, ob die ausländische Heiratsurkunde mit Apostille oder Legalisation versehen sein muss.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Sie möchten Ihren Namen ändern.
- Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
- Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil (sofern noch nicht im Eheregister vermerkt) oder Sterbeurkunde des Ehegatten
Bei Heirat in Deutschland zusätzlich:
- Aktuelle Eheurkunde (wenn Sie in Mannheim geheiratet haben, ist die Urkunde nicht erforderlich)
Bei Heirat im Ausland zusätzlich:
- Heiratsurkunde im Original mit Original-Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer. Die Übersetzung muß mit der Urkunde fest verbunden sein.
- Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistungen Gebühr Namensänderung 40,00 Euro Urkundenausstellung 20,00 Euro - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Die Namensänderung können Sie unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite.
Ersttermine können über die Online-Terminreservierung vereinbart werden. Zur Terminvereinbarung
Wurde bereits ein Vorgang für Sie angelegt wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung.
- Was könnte Sie sonst noch interessieren?
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- Anmeldung einer Eheschließung
- Ehefähigkeitszeugnis
- Standesamtliche Trauung
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