Beistandschaft

Nehmen Sie Kontakt auf zu den Ansprechpartnern der Abteilung.

Die Beistandschaft beurkundet:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärungen, z.B. der Mutter
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • gemeinsame Sorgeerklärungen
  • Bereitschaftserklärung von Adoptionsbewerbern zur Annahme eines von ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes

Beistandschaften auf schriftlichen Antrag

  • gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhalts
  • zur Vaterschaftsfeststellung

Beratung und Unterstützung zu

  • Unterhalt
  • elterliche Sorge

Auskunft aus dem Sorgeregister

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