Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Die Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht unter anderem darin, Jugendhilfemaßnahmen nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Nach Ermittlung des individuellen Bedarfs des jungen Menschen, werden Hilfen gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt durch den Sozialen Dienst.
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