Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Karlsplatz

Planfeststellungsverfahren „Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Karlsplatz“ in Mannheim, Stadtteil Rheinau

Die MV Mannheimer Verkehr GmbH (Vorhabenträgerin), vertreten durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, hat am 02.02.2021 bei dem als Planfeststellungsbehörde zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe die Planfeststellung nach § 28 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. V. m. den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG BW) für folgendes Vorhaben beantragt.

Gegenstand des Vorhabens ist der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Karlsplatz im Mannheimer Stadtteil Rheinau. Die Haltestelle liegt im Inneren eines Verteilerkreises, in dem sich auch eine Wendeschleife für die Stadtbahn befindet (zum Standort siehe nachstehenden Planauszug).

Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • den barrierefreien Ausbau der bestehenden Haltestelle „Karlsplatz“ als Verknüpfungspunkt zwischen Stadtbahn und Bus
  • die Bahnsteige der durchgehenden Streckengleise sollen mit einer Breite von mindestens 2,50 m, einer Nutzlänge von 55 m und einer Höhe von 30 cm über Schienenoberkante für den höhengleichen Zu- und Ausstieg hergestellt werden. Der stadteinwärtige Bahnsteig verbleibt dabei in seiner jetzigen Lage.
  • die Ausbildung eines barrierefreien Bahnsteigs stadtauswärts mit einer Länge von 55 m und baulich bedingte Umbaumaßnahmen zur Verlegung der Wendeschleife. Dabei wird auch der derzeitige Radius der Wendeschleife von 19 m auf 21 m erweitert.
  • die Ausstattung der Oberflächen der Bahnsteige mit einem taktilen Leitsystem
  • die Anordnung von zwei Haltepositionen für Gelenkbusse an der Hinterkante des stadtauswärtigen Bahnsteigs, um die Umsteigewege zwischen Stadtbahn und Bus auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Barrierefreie Zugänge zur Haltestelle
  • die Einrichtung eines neuen signalgesicherten Überwegs über die Kreisfahrbahn an der Nordostseite der Haltestelle
  • eine Vergrößerung der Verkehrsinseln auf der Südostseite der Kreisfahrbahn, um größere Aufstellflächen an den bestehenden signalisierten Überwegen anbieten zu können
  • die Anpassung der Fahrleitungsanlage an die neue Trassenführung der Wendeschleife
  • Anpassungen an den Fahrbahnflächen für den Individualverkehr infolge des Haltestellenumbaus, insbesondere an den beiden Gleisüberfahrten sowie im Bereich des neuen Überwegs über die Kreisfahrbahn auf der Ostseite der Haltestelle
  • eine Verbesserung der Verknüpfung von Fahrrad und Stadtbahn durch Erweiterung des Angebots für die Fahrradabstellung und eine Optimierung der Zufahrt für Radfahrer

     
    Planfeststellungsbeschluss

    Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde hat mit Beschluss vom 14.02.2023, Az.: 17-3871.1-MVV/54 den Plan für das obige Straßenbahnvorhaben in Mannheim-Rheinau festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss hat den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Karlsplatz, ein
    schließlich der dortigen Wendeschleife, unter Verbesserung des Haltestellenzugangs, der Verknüpfung mit der Bushaltestelle und für das Fahrrad mit den dafür notwendigen Folge- und Begleitmaßnahmen, insbesondere Anpassung von Fahrleitungs- und Lichtsignalanlagen, von Fahrbahnen für den Individualverkehr, von Rad- und Gehwegen, von Straßenbeleuchtungen sowie von Ver- und Entsorgungsleitungen zum Gegenstand.
    Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes lagen in der Zeit vom 27.03.2023 bis 11.04.2023 aus.

    Anhörungsverfahren

    Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 15.03.2021 bis 14.04.2021 aus.