Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
Der Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement ist für nahezu alle Arten von städtischen Gebäuden zuständig:
Die Bandbreite reicht von Kindergärten, Jugendhäusern und Heimen über Bürgerhäuser und Bibliotheken bis hin zu Feuerwachen, Betriebshöfen, Denkmälern, Brunnen, Toilettenanlagen und Verwaltungsgebäuden, außerdem derzeit noch ein Großteil der Schulen.
Der Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement kümmert sich um den kompletten Lebenszyklus der städtischen Immobilien – von Ankauf, Planung und Bau über Verwaltung, Vermietung bzw. Verpachtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung bis hin zu möglichen Verkäufen und Rückbauten.
Der Fachbereich koordiniert den Grundstücksverkehr der Stadt Mannheim und vergibt Dienstleistungen rund um die städtischen Immobilien.
Der Fachbereich betreut auch öffentliche Toilettenanlagen im Stadtgebiet. Eine Übersicht der Standorte finden Sie im Geoportal der Stadt Mannheim, wenn Sie bei „Stadtverwaltung/ öffentliche Einrichtungen“ die öffentlichen Toiletten anklicken.
Grundlegende Aufgaben:
- An- und Verkauf, Erbbauverträge
- Planung und Bau
- An-/Vermietung bzw. An-/Verpachtung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Bewirtschaftung und Unterhaltung
- Raum-/Umzugsmanagement
- Rückbauten
Organigramm:
Beauftragung von Leistungen
Die Beauftragung von Leistungen durch den Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement erfolgt durch Bestellschein und richtet sich je nach Inhalt der Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften der VOL/B, VOB/B oder nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt Mannheim zu Verträgen mit freiberuflich Tätigen (AVB-fT/MA).
Neben diesen Vorschriften sind folgende
Wichtige Downloads
- Zusätzliche Vertragsbestimmung
- Zusätzliche Vertragsbestimmung
- Zusätzliche Vertragsbestimmung
- Zusätzliche Vertragsbestimmung
- Hinweise und Merkblätter
- Hinweise und Merkblätter
- Hinweise und Merkblätter
- Zu beachten und Nachfolgende Verpflichtungs- und Eigenerklärungen unterzeichnet an die Stadt Zurücksenden
- Zu beachten und Nachfolgende Verpflichtungs- und Eigenerklärungen unterzeichnet an die Stadt Zurücksenden
- Allgemeine Vertragsbedingung der Stadt Mannheim
- Organigramm FB25_Stand 01.08.2020.pdf