Das Pilotprojekt „Videoschutz Mannheim“ ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim. In einzelnen Bereichen des öffentlichen Raums mit einer überdurchschnittlich hohen Kriminalitätsbelastung (Bahnhofsvorplatz, Alter Messplatz, Paradeplatz, Breite Straße) sind insgesamt 68 Kameras installiert.
Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Echte Held*innen nehmen sich Zeit: Zwei Stunden pro Woche, drei bis vier Mal im Monat, mindestens ein Schuljahr lang – das ist die Kostenseite. Leuchtende Kinderaugen, wachsende Persönlichkeiten (bei Klein wie Groß) und tiefe Freundschaften stehen auf der anderen.